Monatsinformation / November 2022

Liebe Mandantin, lieber Mandant,
sehr geehrte Damen und Herren,

nach der am 12. Juli 2022 durch das Bundesfinanzministerium erfolgten Veröffentlichung eines Gesetzentwurfes im Rahmen der Umsetzung von DAC 7 sollen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, die Frist für die Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation auf generell 30 Tage verkürzt und die Vorlagemodalitäten geändert werden. Diese – zunächst als geringfügig erscheinende – Gesetzesänderung hat es in sich. Deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu ausländischen verbundenen Unternehmen sollten das Thema Verrechnungspreisdokumentation spätestens jetzt sehr ernst nehmen, um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben.

Während bisher die Finanzbehörden nach dem Gesetzeswortlaut die Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation im Regelfall nur im Rahmen einer Außenprüfung verlangen sollen und hierbei dem Steuerpflichtigen für die Vorlage ab dem Tag der konkreten Anforderung grundsätzlich eine Frist von 60 Tagen bzw. für die Vorlage der Dokumentation von außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen eine Frist von 30 Tagen eingeräumt wird, sollen sich nun erhebliche Verschärfungen ergeben. Nach dem neuen Recht kann die Finanzverwaltung nun jederzeit – also auch außerhalb von Außenprüfungen – die Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation verlangen und im Falle einer Außenprüfung ist die Verrechnungspreisdokumentation stets ohne gesondertes Verlangen vorzulegen. Die Dokumentationen sind dabei innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Aufforderung durch die Finanzverwaltung im Allgemeinen oder nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung im besonderen Fall vorzulegen.

Eine Verschärfung der Rechtslage ergibt sich dabei in mehrfacher Hinsicht. Im Fall einer Außenprüfung muss die Dokumentation nicht mehr explizit angefordert werden, sondern die Vorlagefrist beginnt automatisch mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Da eine Prüfungsanordnung regelmäßig Wochen oder Monate im Voraus bekannt gegeben wird, muss die Verrechnungspreisdokumentation künftig weit vor dem tatsächlichen Prüfungsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Die jederzeitige Anforderbarkeit der Dokumentationen – auch außerhalb der Außenprüfung – und die Verkürzung der Vorlagefrist zwingt die Unternehmen dazu, die Dokumentationen quasi im Voraus zu erstellen, um diese ständig zur Verfügung stellen zu können.

Die gesteigerten Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentationen sind des Weiteren vor dem Hintergrund der drohenden Sanktionen bei nicht fristgerechter Vorlage zu sehen, wonach Verspätungszuschläge bis zu einer Höhe von einer Million Euro (mind. 100 Euro/Tag) in Betracht kommen können.

Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich rechtzeitig auf die geänderte Rechtslage einzustellen und frühzeitig für die jederzeitige Bereithaltung von jahresaktuellen Verrechnungspreisdokumentationen Sorge zu tragen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen stehen wir Ihnen in gewohnter Weise zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Mevissen
Tax Consultants
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Inhalt:

  1. Auch bei Zuzahlungen an Arbeitgeber: Für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens kein Werbekostenabzug für Familienheimfahrten
  2. Kosten für das Projektcontrolling als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten
  3. Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen
  4. Kein Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Ehefrau
  5. Stromspeicher ist keine wesentliche Komponente einer Photovoltaik-Anlage
  6. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer
  7. Mit Nießbrauchrecht fürs Wertpapierdepot Steuern sparen
  8. Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Beamten der Steuerfahndung rechtswidrig
  9. Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31.1.2023
  10. Drittes Entlastungspaket – Inflationsausgleichsprämie: Bis zu EUR 3.000 steuerfrei
  11. Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2023
  12. Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt – Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
  13. Termine Steuern / Sozialversicherung

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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