Monatsinformation / Februar 2023

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

die Auswirkungen des demographischen Wandels sind in aller Munde. Insbesondere der zunehmend sichtbare Fachkräftemangel führt zu nicht unerheblichen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt.
 
Bislang weitgehend unbeachtet sind die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Unternehmensnachfolge. Bereits jetzt ist es so, dass in einer Vielzahl von Unternehmen familieninterne Nachfolgelösungen nicht durchführbar sind, weil keine nachfolgebereiten Angehörigen zur Verfügung stehen.
 
Auch externe Nachfolgelösungen gestalten sich in vielen Fällen schwierig. Gerade im Mittelstand zeichnet sich zunehmend ab, dass der Nachfolgemarkt zum Käufermarkt wird. Übertraf vor etwa 10 Jahren die Zahl der nachfolgebereiten Jungunternehmer noch die Zahl der Unternehmer, die auf der Suche nach einem Nachfolger waren, so stehen bereits heute einem Nachfolgeinteressenten drei Unternehmer gegenüber, die auf der Suche nach einem Nachfolger sind.
 
Verschiedene Prognosen sagen voraus, dass sich dieser Trend in den folgenden Jahren nochmals erheblich verstärken wird, da die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegsgeneration in das Rentenalter kommen. Bereits in den nächsten Jahren werden vermehrt auch gesunde Unternehmen Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Bereits heute bestätigt der Markt vielfach die alte Binsenweisheit: Angebot und Nachfrage regeln den Preis.
 
Diese Entwicklung macht es aus unserer Sicht notwendig, Überlegungen zur Nachfolge führzeitig anzustellen, strategisch anzugehen und das Unternehmen so aufzustellen, dass es für potentielle Nachfolger bzw. Erwerber interessant ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn für das Unternehmen noch ein vernünftiger Kaufpreis erzielt werden soll. Aber auch familien- oder unternehmensinterne Regelungen bedürfen frühzeitiger Planung und Umsetzung, um eine verlässliche Perspektive für alle Beteiligten zu bieten.  
 
Wir begleiten Sie mit unserem spezialisierten interdisziplinären Team gerne bei Ihren Nachfolgeplanungen.


Mit freundlichen Grüße

Matthias Braun, Maître en Droit
Lawyer
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Inhalt:

  1. Plattformen-Steuertransparenzgesetz
  2. Energiepauschale für Studierende unterliegt nicht der Besteuerung
  3. Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer ab 01.01.2023
  4. Häusliches Arbeitszimmer bei gesundheitsbedingten Einschränkungen
  5. Mehrgewinn aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung zuzurechnen
  6. Kostendeckelung bei Leasingfahrzeugen und EÜR
  7. Bildung einer Rückstellung für Verpflichtungen aus einem Kundenkartenprogramm
  8. Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer bei unklaren Verhältnissen
  9. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb von erschließungspflichtiger Gemeinde
  10. Verantwortlichkeit eines „nominellen“ Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH
  11. Termine Steuern / Sozialversicherungen

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