Kurzarbeit: In Krisenzeiten flexibel reagieren

Rettungsanker in Krisenzeiten und rechtliche Herausforderung für Arbeitgeber.

Kurzarbeit hat sich sowohl während der Finanzkrise 2009/2010 als auch in der Corona-Pandemie als effektives Instrument für Arbeitgeber erwiesen, um auf temporäre Arbeitsrückgänge zu reagieren und Entlassungen von Fachkräften zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat zu Beginn der COVID-19-Krise den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert, wodurch Unternehmen von Großkonzernen bis hin zu kleinen Betrieben unterstützt wurden, mit Verlängerungen der Regelungen bis Mitte 2022. Trotz der Flexibilität, die Kurzarbeit bietet, erfordert ihre Implementierung eine solide rechtliche Grundlage, da sie eine Abweichung von den bestehenden Arbeitsverträgen darstellt.

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  • Arbeitsrechtliche Grundlagen zur Einführung von Kurzarbeit
  • Beschäftigungsanspruch und Betriebsrisikolehre
  • Rechtsgrundlagen zur Einführung der Kurzarbeit
  • Zwingende Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Gewährung von Kurzarbeitergeld
  • Voraussetzungen für die Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld nach § 95 SGB III
  • Bemessung des Kurzarbeitergeldes
  • Anspruchsdauer
  • Antrag auf Gewährung von Kurzarbeitergeld
  • Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Lohnsteuer
  • Beiträge zur Sozialversicherung

Für Details zur Kurzarbeit sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.

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