Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
in wenigen Wochen findet das Eröffnungsspiel der Fußball-EM der Herren in München statt, viele weitere Spiele werden folgen. Nicht wenige Unternehmer nehmen das Turnier zum Anlass, Geschäftsfreunde zu einem Spiel einzuladen.
Steuerlich kann die Einladung durchaus komplex werden.
Beschränkt sich die Einladung auf das Spiel, die Kosten also auf die Kosten der Eintrittskarte, liegt ein Geschenk vor. Die Grenze für die steuerliche Abzugsfähigkeit wurde durch das Wachstumschancengesetz auf EUR 50 für Zuwendungen innerhalb eines Jahres angehoben, nachdem die Grenze seit 2004 bei EUR 35 lag (eine Eintrittskarte unterhalb der Grenze dürfte nicht zu bekommen sein…).
Erstreckt sich die Einladung auf Cateringleistungen, die z.B. in einer VIP-Loge geboten werden, kommt zum Geschenk eine Bewirtung hinzu, für die ein Abzugsverbot von 30% der Kosten besteht.
Treten zu den genannten Leistungen auch Kosten für Werbung hinzu, besteht das Paket der Einladung schließlich aus drei Komponenten, für die die Vorschriften für Geschenke, Bewirtungen und allgemeine Betriebsausgaben gelten. Die Finanzverwaltung lässt dabei eine Aufteilung eines Gesamtpakets in 40% für Werbung und jeweils 30% für Bewirtung und Geschenk zu. Für Geschenke, die beim Empfänger einkommensteuerpflichtig werden, kann weiterhin die pauschale Besteuerung übernommen werden.
Nehmen auch Arbeitnehmer auf Einladung ihres Arbeitgebers am Spielbesuch teil, können lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteile entstehen.
Ob die EM ein Sommermärchen wird, kann niemand vorhersagen, einen spannenden Wettbewerb und schöne sommerliche Tage wünschen wir Ihnen allen.
Falls dabei steuerliche Detailfragen auftreten, stehen wir Ihnen gerne helfend zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Winterhalter
Tax Consultants
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