Monatsinformation / Januar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
 
zu Beginn eines neuen Jahres wird gerne nicht nur über gute Vorsätze, sondern auch über gesetzliche Änderungen, von denen viele Bürger betroffen sind, gesprochen.
In den letzten Monaten des abgelaufenen Jahres wurde heftig über geplante Gesetze der Bundesregierung debattiert, einige davon wurden noch kurz vor Jahresende beschlossen und veröffentlicht, andere haben es dann doch nicht rechtzeitig zum 01.01. geschafft. Damit Sie hierbei nicht den Überblick verlieren, möchten wir Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick über den Gesetzgebungsstand von Vorhaben mit steuerlichen Berührungspunkten geben:

  • Wachstumschancengesetz:
    Noch nicht in Kraft; Vermittlungsausschluss tagt erst im Laufe des Jahres 2024, Änderungen treten gegebenenfalls rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. Dieses Gesetz bringt Steuerentlastungen für einen Großteil der Steuerpflichtigen, indem z.B. die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 EUR auf 1.000 EUR erhöht, die Sonderabschreibung gem. § 7g EStG von 20% auf 50% angehoben wird und die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und auch für Wohngebäude – zeitlich befristet – wiedereingeführt wird. Insofern hat dieses Gesetz wohl die größte Relevanz für die meisten von Ihnen.
  • Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz:
    Wurde am 27.12.2023 veröffentlicht. Es enthält in der Hauptsache ein „Mindeststeuergesetz“, mit dem eine globale effektive Mindestbesteuerung sichergestellt und aggressiven Steuergestaltungen entgegengewirkt werden soll. Betroffen davon sind große Unternehmensgruppen, die die Umsatzgrenze von 750 Mio. EUR in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre erreichen, wobei davon sowohl international als auch national tätige Unternehmen erfasst werden.
  • Bürokratieentlastungsgesetz:
    Bislang existieren hierzu nur Eckpunkte, über einen Referentenentwurf dazu soll im Laufe des Jahres 2024 entschieden werden. Dieses Gesetzesvorhaben hat eine finanzielle Entlastung der Wirtschaft zum Ziel, die u.a. durch Abbau von Bürokratie, Reduzierung von Informationspflichten und Verkürzung von Aufbewahrungspflichten erreicht werden könnte.
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz:
    Am 14.12.2023 veröffentlicht; die Regelungen treten überwiegend ab 01.01.2024 in Kraft. Dieses Gesetz soll vor allem Startups, Wachstumsunternehmen und kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, leichter an den Kapitalmarkt und an Eigenkapital kommen. Dazu sind diverse Änderungen und Neuerungen im Aktien-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht enthalten, die dann nicht nur für diese, sondern für alle Gesellschaften gelten.

Zum Schluss noch ein paar interessante Änderungen, die bereits in früheren Gesetzen enthalten waren und nun ab 01.01.2024 Gültigkeit haben:

  • Mindestlohn steigt auf 12,41 EUR
  • Grenze für Minijobber steigt auf 538 EUR
  • Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 696 EUR auf 11.604 EUR
  • Kinderfreibetrag steigt auf 6.612 EUR
  • Grenze für den Spitzensteuersatz steigt auf 66.761 EUR

Sobald weitere Gesetze beschlossen und umgesetzt wurden, informieren wir Sie dazu gerne an dieser Stelle.

Wir wünschen Ihnen ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr voller positiver Momente!

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Bisch
Tax consultant

Inhalt:

  1. Wachstumschancengesetz / Durch Wachstumschancengesetz geplante Änderungen 2024
  2. Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld
  3. Einkommensteuertarife
  4. Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
  5. Höhere Arbeitnehmer-Sparzulage
  6. Verlängerung des Zeitraums für die Anpassung von Steuervorauszahlungen
  7. Pendlerpauschale
  8. Photovoltaikanlagen (PVA)
  9. Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab Januar 2024
  10. Neuregelungen bei Mini- und Midijobs
  11. Gebäudeenergiegesetz
  12. Arbeitszeiterfassung
  13. Transparenzregister
  14. Umsatzsteuer in der Gastronomie
  15. Als „Trinkgeld“ bezeichnete Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Mio. Euro an Prokuristen einer GmbH nicht steuerfrei
  16. Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als Betriebseinnahmen
  17. Einkünfteerzielungsabsicht kann bei zeitlich unüberschaubarer Dauer einer geplanten Sanierung entfallen
  18. Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung auswerten
  19. Klagen vor den Finanzgerichten gegen Einspruchsentscheidungen
  20. Sächsische Regelungen zur Grundsteuer rechtmäßig – Zweifel an Rechtmäßigkeit in Rheinland-Pfalz
  21. Termine Steuern / Sozialversicherung

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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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