Monatsinformation / Februar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser,
 
jeder weiß, dass eine wirtschaftliche Betätigung, in deren Rahmen Einkommen erzielt wird, in nahezu jedem Fall – bis auf wenige (legale) Ausnahmen – mit einer Besteuerung einhergeht. Steuern sind für unser Gemeinwesen schlicht notwendig, um die Erfüllung gesellschaftlicher und staatlicher Aufgaben zu ermöglichen. Wesentlich für die individuelle und gesellschaftliche Akzeptanz der notwendigen Besteuerung ist, dass es dabei gerecht zugeht.

Auf dem Weg zu mehr Steuergerechtigkeit hat die EU-Kommission am 22. Dezember 2021 einen Richtlinienentwurf zur globalen Mindestbesteuerung von Konzernen mit einem Konzernumsatz von über 750 Millionen Euro vorgelegt, der den Vorschlägen, die von der OECD erarbeitet wurden, weitgehend folgt. Nach dem Entwurf werden auch rein nationale Konzerne in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, während der Vorschlag der OECD auf multinationale Unternehmensgruppen beschränkt ist und eine Muttergesellschaft nur ihre ausländischen Tochtergesellschaften der Hinzurechnungsbesteuerung unterwirft.

Unser Finanzminister hat bereits angekündigt, dass ein nationaler Gesetzentwurf kurzfristig erarbeitet wird, da der Richtlinienvorschlag unter der aktuell französischen Ratspräsidentschaft bereits verhandelt wird und bis zur Jahresmitte beschlossen werden soll. Die Umsetzungen in den nationalen Gesetzgebungsverfahren müssen bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Auf internationaler Ebene werden die Maßnahmen Schlupflöcher schließen, den Steuerwettbewerb eindämmen und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Die Wahrnehmung von mehr Steuergerechtigkeit ist in der Folge jedoch unmittelbar in unserem Land zu erwarten, wenn offenbar wird, dass große internationale Konzerne, die Steuerzahlungen in Deutschland bislang vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren konnten, künftig der Mindestbesteuerung unterworfen werden.

Wir stehen Ihnen in allen Belangen stets mit Rat und Tat zur Seite!

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Winterhalter
Tax Consultants

Inhalte:

  • Menschen mit Behinderung: Gesundheitskosten und Pauschbetrag steuermindernd geltend machen
  • Auch Vermieter können Homeoffice-Pauschale geltend machen
  • Kein Sonderausgabenabzug bei Barzahlung von Kinderbetreuungskosten
  • Hinterziehungskosten für verkürzte Einkommensteuer-Vorauszahlungen und für hinterzogene Jahreseinkommensteuer
  • Steuerfolgen bei der Beendigung eines Nießbrauchs an einem Grundstück
  • Zum einheitlichen Vertragswerk im Grunderwerbsteuerrecht
  • Einreichung einer Steuererklärung kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist – Verjährung kann drohen!
  • Kein Verspätungszuschlag bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts
  • Grundsteuerreform 2022: Stichtag für den Stand der Angaben 01.01.2022
  • Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert
  • Termine Steuern / Sozialversicherung

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