Monatsinformation / August 2026

Liebe Mandanten und Geschäftsfreunde,

die Fußballweltmeisterschaft ist vorbei; jeder von uns hat sich sicher ein besseres Abschneiden unserer Mannschaft gewünscht. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang nicht die folgende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vorenthalten. Das Gericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Schiedsrichter und ihre Assistenten im Profifußball Angestellte oder selbstständig Dienstleister sind. Das BAG hat diese praxisrelevante Frage nun mit einem klaren Beschluss beantwortet [Az. 9 AZB 18/25].

Der Fall in Kürze:
Ein Schiedsrichter-Assistent fühlte sich bei der Besetzung für die 3. Liga altersdiskriminiert und klagte auf Entschädigung vor dem Arbeitsgericht. Das BAG entschied jedoch: Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Bundesliga ist kein Arbeitnehmer der DFB Schiri GmbH. Da kein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten versperrt – zuständig sind die ordentlichen Zivilgerichte.
Entscheidend für den Arbeitnehmerbegriff nach § 611a BGB ist eine weisungsgebundene, fremdbestimmte Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit. Das BAG sah diese Kriterien im konkreten Vergabemodell aus nachfolgenden Gründen als nicht erfüllt an:

  • Das Konsensprinzip:
    Über das System DFBnet können Assistenten vorab blockierte Zeiträume eintragen. Selbst nach einer Ansetzung können sie Einsätze flexibel ablehnen. Es fehlt somit an einem einseitigen, arbeitgebertypischen Direktionsrecht.
  • Keine unzulässigen Sanktionen:
    Die Schiedsrichterordnung sanktioniert nicht das Ablehnen von angebotenen Spielen, sondern nur das unentschuldigte Absagen bereits fest zugesagter Einsätze.
  • Funktionale Vorgaben:
    Regeln zu einheitlicher Kleidung, Leistungstests oder standardisierten Spielberichten dienen der Qualitätssicherung. Solche sachlichen Vorgaben sind auch im Rahmen von freien Dienstverhältnissen zulässig und begründen keine persönliche Abhängigkeit.

Ich bin der Auffassung, dass das Urteil zu den allgemeinen Grundsätzen der Scheinselbstständigkeit eine hervorragende Orientierung für Unternehmen bietet, die mit freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen zusammenarbeiten. Es veranschaulicht die feine Linie zwischen zulässigen Qualitätsvorgaben und illegaler Scheinselbstständigkeit.

PrüfkriteriumAllgemeine Praxis
(Risiko Scheinselbstständigkeit)
Der Schiedsrichter-Fall
(Erlaubte Scheinselbstständigkeit)
Einsatzplanung & ZeitRisiko: Der Auftraggeber teilt den Freelancer fest in Schichtpläne ein. Eine Ablehnung führt zu Auftragsentzug oder internen Strafen.BAG: Die Assistenten steuern Verfügbarkeiten selbst über ein Tool und behalten bis zur Endansetzung ein echtes Ablehnungsrecht.
WeisungsrechtRisiko: Vorgaben betreffend den konkreten Ablauf, das „Wie“ und das persönliche Verhalten im Betrieb (personenbezogenes Direktionsrecht).BAG: Vorgaben (Kleidung, Berichte) sind rein funktional und dienen dem geordneten Spielbetrieb. Auf dem Platz agiert der Schiri weisungsfrei.
EingliederungRisiko: Der Freelancer nutzt die Infrastruktur des Kunden wie ein interner Mitarbeiter und arbeitet dauerhaft im Team mit.BAG: Fortbildungen und Qualitätssicherungen sichern lediglich ein einheitliches Regelverständnis, was auch bei freien Dienstverhältnissen legitim ist.
Vergütung & RisikoRisiko: Es wird ein festes monatliches Grundgehalt gezahlt, das wirtschaftlich existenzsichernd ist.BAG: Es gibt keine Grundvergütung. Bezahlt wird ausschließlich pro konkretem Spieleinsatz (reines Honorarprinzip).

Fazit für die Praxis:
Standardisierte Rahmenverträge, Pool-Systeme und strenge Qualitätskontrollen führen nicht automatisch zu einem „Arbeitsverhältnis durch die Hintertür“, solange die tatsächliche Durchführung weisungsfrei bleibt. Wer jedoch die Einsatzsteuerung so eng organisiert, dass faktisch eine ständige Dienstbereitschaft ohne echtes Ablehnungsrecht erwartet wird, überschreitet die Grenze zur Scheinselbstständigkeit. Der Einzelfall und die gelebte Praxis bleiben entscheidend.

Lassen Sie uns gerne wissen, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. Wir unterstützen Sie gerne.


Mit freundlichen Grüßen 
 
Sophia Schmid
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Inhalt:

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  • Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der Gutachterausschüsse sind maßgeblich
  • Umsatzsteuer bei Vermietungen über die Plattform Airbnb
  • Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen (Teil 1)
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  • Geplante Maßnahmen der Regierungskoalition: Programm für Aufschwung und Beschäftigung
  • Hinweis zur Ablösung des Nießbrauchs – Ergänzende Hinweise zur aktuellen BFH-Rechtsprechung
  • Termine Steuern / Sozialversicherung August / September 2026

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