Ordnungsgemäße Kassenführung

Keine Kompromisse bei der Bestandserfassung: Verschärfung der Anforderungen an Kassensysteme.

Die Einrichtung einer ordnungsgemäßen Kassenführung, besonders in Geschäften mit hohem Bargeldverkehr, ist zunehmend komplex und fehleranfällig. Fehler können bei Betriebsprüfungen zu Schätzungen von Umsatz und Gewinn führen. Seit 2017 müssen alle Kassendaten den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften entsprechend aufbewahrt und maschinell auswertbar sein. Zusätzlich müssen seit 2020 elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Allgemeine Grundsätze
  • Steuerliche Ordnungsvorschriften
  • Kassenbuch
  • Offene Ladenkasse
  • Elektronische Aufzeichnungssysteme
  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)
  • Die TSE ist da – was nun?
  • Kassen-Nachschau (§ 146b Abgabenordnung)
  • Rechtsfolgen fehlerhafter Kassenführung

Für eine rechtskonforme Kassenführung sollten Sie sich mit uns und Ihrem IT-Dienstleister beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.

Beitrag teilen:

Auch interessant