Monatsinformation / Dezember 2025

Liebe Mandanten und Geschäftsfreunde,

wir hatten an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass Bürokratie und Regulierung das Wachstum in Deutschland ersticken und den Standort Deutschland unattraktiv machen. Ein ganz erheblicher Anteil an den bestehenden Regulierungen am Standort Deutschland resultiert aus der Umsetzung von EU-Richtlinien.
 
In den anderen großen Volkswirtschaften, zu denen die EU im Wettbewerb steht, geht die Tendenz zu immer mehr Deregulierung. Daher sieht sich nunmehr auch die EU gezwungen, geplante weitere Regulierungen zumindest abzuschwächen. Dabei setzt die EU auf den Omnibus I, ein erstes sogenanntes Omnibus-Paket, das eine Lockerung einer Reihe von EU-Richtlinien vorsieht. Ein Omnibus-Gesetz oder auch Artikelgesetz ist ein Gesetz, das mehrere Gesetze gleichzeitig erlässt oder ändert. Klassisches Beispiel sind die Jahressteuergesetze, die jeweils Änderungen einer ganzen Reihe von Steuergesetzen vorsehen.
 
Am 13. November 2025 hat nunmehr das EU-Parlament über seine Verhandlungsposition hinsichtlich des Omnibus-Paketes abgestimmt, die in weiten Teilen noch über die Vorschläge der EU-Kommission hinausgeht.
 
Geplant ist etwa die Änderung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die vereinfacht und nur für große Unternehmen Anwendung finden soll. Die Abgeordneten sind der Auffassung, dass nur große Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichtet werden sollten. Dabei sollen die Berichtsstandards weiter vereinfacht und reduziert werden. Geschützt werden sollen aber auch kleinere Unternehmen vor den Berichtspflichten gegenüber ihren größeren Geschäftspartnern, die keine zusätzlichen Informationen verlangen dürfen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen.
 
Auch die Sorgfaltspflichten im Rahmen der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) sollen nach dem Willen des Parlaments nur noch für große Unternehmen gelten, die mehr als 5.000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen. Dazu sollen sie nicht mehr systematisch Informationen von ihren kleineren Geschäftspartnern anfordern, sondern sich auf bereits verfügbare Daten stützen. Zusätzliche Auskünfte dürfen sie nur im Ausnahmefall anfordern.
 
Das sogenannte Omnibus-Paket soll weitere Lockerungen vorsehen.
 
Nach Auffassung des Berichterstatters des Rechtsausschusses zeigt die Abstimmung vom 13. November, dass Europa sowohl nachhaltig als auch wettbewerbsfähig sein kann. „Wir vereinfachen Regeln, senken Kosten und geben den Unternehmen die Klarheit, die sie brauchen, um zu wachsen, zu investieren und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen.“
 
Die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten haben am 18. November begonnen und sollen bis zum Jahresende abgeschlossen werden.
 
Es bleibt zu hoffen, dass ein spürbarer Bürokratieabbau darüber hinaus auch auf nationaler Ebene gelingt, damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auch innerhalb der EU verbessert wird.
 
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema oder zu anderen Themen in unserem Newsletter haben, sprechen Sie uns bitte darauf an.

Die Kanzlei Schaffer & Partner wünscht allen Lesern eine besinnliche Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und Gesundheit und Erfolg für das neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen 
 
Günter Mederer
Lawyer

Inhalt:

  • Kann der Alleingesellschafter einer gGmbH Zahlungen an diese als Spende geltend machen, die er als Mietzahlungen für ein Grundstück zurückhält?
  • Keine Lohnsteuerhaftung bei Pkw-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Privatnutzungsgestattung
  • Keine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, wenn Einfamilienhaus abgerissen und durch Neubau ersetzt wird
  • Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen konkretisiert
  • Bundesfinanzhof zur Ausübung des Vorsteuerabzugs bei verspätetem Rechnungserhalt
  • Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen
  • Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung präzisiert
  • Neue Regeln zur E-Rechnungspflicht
  • Elektromobilität: Stromkosten für Elektro-Dienstwagen ab 2026
  • Meldepflichten: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollen bestimmte Transaktionen an die Finanzbehörde melden
  • Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung: voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze 2026
  • Neuer Gesetzentwurf zur Kfz-Steuerbefreiung von Elektroautos
  • Gesetzlicher Mindestlohn steigt in zwei Stufen
  • Steuerbonus durch Aktivrente
  • Termine Steuern / Sozialversicherung

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