Monatsinformation / Dezember 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
 
im konkreten Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen. Während eine derartige gesetzliche Anzeigepflicht seit dem 01.07.2020 für grenzüberschreitende Steuergestaltungen bereits besteht, ist nun vorgesehen, nach diesem Muster ebenfalls eine Mitteilungsverpflichtung für rein innerdeutsche Steuergestaltungen einzuführen.
 
Diese Idee ist nicht neu. Bereits zum Jahressteuergesetz 2007 wurde auf Bitte der CDU/CSU und der SPD-Fraktion eine derartige Gesetzesinitiative angeregt. Im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zur Einführung von Anzeigepflichten von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen stellte der Bundesrat in einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in seiner letzten Sitzung des Jahres 2019 fest, dass auch die rein nationalen Steuergestaltungen zu einer Erosion des Steuersubstrates führen und den Grundsätzen der steuerlichen Gerechtigkeit widersprechen, wenn vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Gestaltungsmöglichkeiten zur Erzielung steuerlicher Verluste genutzt werden, und sprach sich für die Einführung von Mitteilungspflichten auch für nationale Gestaltungen aus. Da in der Folge der Koalitionsvertrag der aktuellen Ampel-Regierung die Idee einer Anzeigepflicht für rein nationale Steuergestaltungen aufgegriffen hat, war mit diesem Gesetzesvorstoß zu rechnen.
 
Nach der vorgesehenen Definition ist eine nationale Steuergestaltung anzeigepflichtig, wenn

  1. sie keine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist,
  2. sie die Einkommen- oder Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer zum Gegenstand hat,
  3. sie mindestens ein gesetzlich definiertes Merkmal einer Gestaltung aufweist und
  4. ein verständiger Dritter unter Berücksichtigung aller wesentlicher Fakten und Umstände vernünftigerweise erwarten kann, dass der Hauptvorteil die Erlangung eines steuerlichen Vorteils im Inland ist („Main-Benefits-Test“).

Die Erfüllung der Anzeigepflichten ist für die Steuerpflichtigen und deren Berater recht komplex, aufwendig und die Sinnhaftigkeit ist umstritten. Auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter der Überschrift „Wirksames Instrument oder Bürokratiemonster“ vom 08.05.2023 zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen hat die Bundesregierung verlautet: Seit Inkrafttreten der Regelung für grenzüberschreitende Gestaltungen sind Stand März 2023 insgesamt 26.921 Meldungen beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen. Nach einer Auswertung wurden hieraus im Ergebnis 24 Gestaltungsmodelle identifiziert, bei denen ein gewisser rechtspolitischer Handlungsspielraum gesehen wird. Mit Einführung der Meldepflicht seien diesbezüglich etwa 44,5 Mio. Kosten entstanden. Die Kosten auf Seiten der Steuerpflichtigen und deren Berater sind hierin nicht enthalten. Wir werden über den Fortgang in dieser Angelegenheit informieren.

Die Kanzlei Schaffer & Partner wünscht allen Lesern mit Blick auf den Jahresausklang eine besinnliche Zeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und Gesundheit und Erfolg für das neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Mevissen
Tax Consultants
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Inhalt:

  1. Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments
  2. Verdeckte Gewinnausschüttung bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer
    trotz Privatnutzungsverbots eines betrieblichen PKW
  3. Zurückgezahlte Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus
    Kapitalvermögen
  4. Weihnachtsfeier als umsatzsteuerliche Steuerfalle
  5. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
  6. Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
  7. Keine Änderung nach § 173a AO bei fehlerhaftem Datenimport ins
    ELSTER-Portal
  8. Möglichkeiten der Einwendungen gegen Bescheide der Finanzämter
  9. Steuergeheimnis: Dritten dürfen aus Steuerstrafverfahren
    bekanntgewordene personenbezogene Daten nicht offenbart werden
  10. Ermäßigte Umsatzsteuer in der Gastronomie endet zum 31.12.2023
  11. Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am
    01.01.2024 in Kraft
  12. Wachstumschancengesetz verabschiedet
  13. Termine Steuern / Sozialversicherung

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Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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