Extras für Ihre Beschäftigten 2023

Mehr Netto vom Brutto: Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Bundesregierung plant im Jahr 2023 steuerliche Maßnahmen zur Abfederung der inflationsbedingten Belastungen der Bürger. Dazu gehören verbesserte Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern lohnsteuerfreie Zuwendungen zu gewähren, insbesondere die neue Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro in Form von Barzuschüssen oder Sachbezügen. Zudem wird das Deutschland-Ticket ab dem 01.05.2023 das Neun-Euro-Ticket ersetzen, um die finanzielle Entlastung der Bürger angesichts hoher Energiepreise fortzusetzen. Es wurden auch weitere steuerliche Anpassungen vorgenommen, die sich auf die Gewährung von Gehaltsextras ab 2023 auswirken.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • ABC der begünstigten Leistungen

Für Details zur optimalen Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.

Beitrag teilen:

Auch interessant

Top-Berater: FOCUS MONEY 2022

Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei Schaffer & Partner auch 2022 zum wiederholten Male auf der Liste der deutschen TOP-Berater...