Monatsinformation / September 2025

Liebe Mandanten und Geschäftsfreunde,

immer wieder werden wir aus dem Kreis unserer Mandantschaft nach den steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs aus Deutschland gefragt. Die Wirkungen können vielschichtig und auch zum Teil erheblich sein. Die Auflösung der steuerlichen Bindungen zum Inland will gut geplant und überlegt sein. Meist geht es hierbei um die Auslösung von Besteuerungstatbeständen, welche die Versteuerung von Wertzuwächsen innerhalb des Vermögens der Steuerpflichtigen zur Folge haben.
 
Bei natürlichen Personen, die mindestens 1% der Anteile an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft im Privatvermögen halten, gibt es die Fiktion der Veräußerung eben dieser Anteile zum Verkehrswert, sofern der Rechteinhaber dauerhaft ins Ausland zieht oder seine Anteile an Personen verschenkt oder vererbt, die im Ausland leben. Folge dieser sogenannten Wegzugsbesteuerung ist eine Besteuerung etwaiger in den Geschäftsanteilen enthaltenen stillen Reserven, obwohl durch den Wegzug, die Schenkung oder Vererbung keine Liquidität zufließt (Dry Income). Dieses Instrument kennt verschiedene Ausgestaltungsformen, eine Ausnahme bei nur vorübergehender Abwesenheit von maximal sieben Jahren sowie eine Stundungsmöglichkeit.

Für Wirtschaftsgüter, Kundenbeziehungen, Funktionen oder auch Beteiligungen an Kapitalgesellschaften – welche Betriebsvermögen darstellen – kann eine sogenannte Entstrickungsbesteuerung in Betracht kommen, sofern die vorgenannten Werte selbst in das Ausland verlagert werden oder Einzelunternehmer oder Mitunternehmer von Personengesellschaften, in deren Betriebsvermögen diese Werte vorhanden sind, den Wegzug aus Deutschland wählen und es hierbei zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland kommt.

Im Ergebnis führt auch dieses Besteuerungsinstrument zu einer Fiktion einer Entnahme (Veräußerung) von Vermögensgegenständen zum Verkehrswert, ohne dass reale Liquiditätszuflüsse entstehen. Etwaige Ausnahmen bei nur vorübergehender Abwesenheit oder Stundungsmöglichkeiten kommen bei dieser Art der Besteuerung im Gegensatz zur Wegzugsbesteuerung nicht in Betracht. Ob in diesem Sinne das Besteuerungsrecht Deutschlands als auslösendes Momentum ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, hängt vom jeweiligen Sachverhalt sowie vom Zusammenwirken der nationalen und zwischenstaatlichen Steuerrechtsnormen (Doppelbesteuerungsabkommen) ab und muss im Einzelfall betrachtet werden.

Schließlich kommen bei einem Wegzug aus Deutschland auch erbschaft- und schenkungsteuerliche Aspekte in Betracht, wenn man bedenkt, dass die sogenannte unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht grundsätzlich noch fünf Jahre über das Kalenderjahr des Wegzugs hinaus nachwirkt (überdachende Besteuerung).
 
Die Steuerfolgen eines Wegzugs aus Deutschland können mithin sehr komplex und weitreichend sein. Eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls rechtzeitige Gestaltung der Verhältnisse können hierbei dazu beitragen, der Auslösung unerwarteter und ungewollter Steuerfolgen entgegenzuwirken.

Lassen Sie sich von uns beraten.

Mit freundlichen Grüßen
 
Norbert Mevissen
Tax Consultants
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Inhalt:

  • Ist ein Gewinn aus dem Verkauf von Eintrittskarten für Fußballspiele oder Konzerte steuerpflichtig?
  • Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen bei Gewinnermittlung
  • Steuerfalle bei Grundstücksschenkung: Vorsicht bei Übertragung an Angehörige
  • Gewinn aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden hochpreisigen Wohnmobils innerhalb eines Jahres nach Anschaffung
  • 550.000 Euro beim Online-Poker in der Variante „Pot Limit Omaha“ gewonnen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
  • Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen mit beschränktem Teilnehmerkreis
  • Berichtigung der Besteuerung von Handwerkerleistungen
  • Umsatzsteuersenkung für Gastronomie zum 01.01.2026
  • Umsatzsteuerbefreiung für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Nottfalldienstes gegen Entgelt
  • Welche steuerlichen Pflichten gehen auf die Erben über?
  • Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert
  • Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028
  • Termine Steuern / Sozialversicherung

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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