Liebe Mandanten und Geschäftsfreunde,
Sie haben in den letzten Monaten sicher bereits erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen gemacht oder verschicken sogar schon selbst welche. Falls Sie noch keine E-Rechnungen versenden, dürfen wir nochmals daran erinnern, dass diese im B2B-Bereich ab 01.01.2027 verpflichtend sind, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 EUR betrug. Ab 01.01.2028 müssen dann alle Unternehmer, also auch kleinere, deren Umsatz weniger als 800 TEUR beträgt, E-Rechnungen im B2B-Geschäft ausstellen. I.d.R. benötigen Sie hierzu nicht nur ein Faktura-Programm, das E-Rechnungen erstellen kann, sondern es sind auch die Prozesse in Ihrem Unternehmen anzupassen. Dies ist oft aufwändiger als angenommen. Wir empfehlen Ihnen daher, dies rechtzeitig anzugehen.
Für den Vorsteuerabzug ist z.B. bei einer E-Rechnung im ZUGFeRD-Format nicht die bildhafte Abbildung der Rechnung maßgebend, sondern der darin enthaltene Datensatz. Es gibt inzwischen Dienstleister, die anbieten, Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen dahingehend zu prüfen, ob die E-Rechnungen alle Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllen, da dies wohl nicht immer der Fall ist und Sie den Datensatz selbst nicht prüfen können. Stellt sich der Datensatz erst im Rahmen einer Betriebsprüfung bei Ihnen oder Ihren Kunden als nicht richtig heraus, entsteht ein hoher Berichtigungsaufwand, soweit eine Korrektur überhaupt noch möglich ist. Neben diesem finanziellen Schaden entsteht bei Ihrem Kunden möglicherweise ein irreparabler Vertrauensschaden.
Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht ausreichend ist, eingehende E-Rechnungen z.B. auf einer Festplatte zu speichern. Die Aufbewahrung der E-Rechnungen muss revisionssicher sein, d.h. es muss ausgeschlossen sein, dass diese geändert werden können. Dies ist z.B. bei Einsatz von DATEV Unternehmen Online der Fall, wenn Sie die eingehenden E-Rechnungen in das Rechenzentrum der DATEV hochladen.
Auch wir werden sukzessive unsere Rechnungen auf das ZUGFeRD-Format umstellen und an die von Ihnen benannte E-Mail-Adresse versenden. Bitte beachten Sie auch, wer in Ihrem Unternehmen Zugriff hierauf hat, da Rechnungen manchmal vertrauliche Informationen enthalten.
Des Weiteren stellen wir auf vielfachen Wunsch auf eine elektronische Unterschrift / Freigabe von Dokumenten um. Wir setzen hierzu die Software FP-Sign ein, die es Ihnen ermöglicht, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen etc. digital zu unterschreiben. Dies beschleunigt Prozesse, ist umweltfreundlich, reduziert Archivfläche und wird von Geschäftspartnern, wie z.B. Banken, immer mehr gefordert.
Bitte sprechen Sie Ihren Ansprechpartner in der Kanzlei an, wenn Sie Unterstützung bei dem Thema E-Rechnungen benötigen.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schrepfer
Diplom-Kaufmann
Tax Consultants
Inhalt:
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