Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 ist die Mindestlohnkommission für die Anpassung verantwortlich. 2022 setzte die Politik den Stundenlohn einmalig direkt auf 12 Euro fest. Ab 2025 gilt eine neue Geschäftsordnung: Neben der Entwicklung der Tariflöhne berücksichtigt die Kommission nun auch einen Referenzwert von 60 % des mittleren Bruttolohns eines Vollzeitbeschäftigten.
Für viele Branchen gelten weiterhin höhere, branchenspezifische Mindestlöhne, etwa im Bauhauptgewerbe, der Gebäudereinigung, im Elektro- und Dachdeckerhandwerk, Gerüstbau, Maler- und Lackiererhandwerk sowie in der Pflege. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass stets der für ihre Branche geltende Mindestlohn gezahlt wird.
Auch Minijob-Regelungen sind betroffen: Die Verdienstgrenze ist direkt an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit jeder Erhöhung. Unternehmen sollten daher die aktuellen Werte kennen, um rechtssicher zu planen.
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- Der gesetzliche Mindestlohn
- Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
- Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn
- Bis wann Sie Mindestlohn zahlen müssen
- Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns
- Arbeitgeber- und Auftraggeberhaftung
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