Mandanten-News / August 2021

Liebe Mandanten und Geschäftspartner,

in den kommenden Wochen werden wir die „heiße“ Phase des Wahlkampfs erleben und dürfen gespannt sein, wie sich die neue Bundesregierung zusammensetzen wird.

Dann wird wahrscheinlich auch bald klarer werden, welche steuerliche Kurssetzung in den kommenden Jahren zu erwarten sein wird.

In der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Sommerpause wurde noch eine Fülle von Gesetzesvorhaben abgeschlossen, für deren Umsetzung zum Teil noch über zwei Jahre verstreichen sollen, von denen wir zwei dennoch hier schon erwähnen wollen:

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) betrifft hauptsächlich Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und sieht u.a. die Einführung eines öffentlichen Registers zu den Gesellschaften bürgerlichen Rechts beim zuständigen Amtsgericht vor. Dieses soll zum 01. Januar 2024 eingerichtet werden und keine steuerlichen Folgewirkungen begründen.

Die Eintragung ist nicht für jede GbR verpflichtend, wird jedoch Voraussetzung beim Erwerb von Grundstücken, GmbH-Anteilen, Markenrechten oder sonstigen in öffentliche Register einzutragende Rechte. Mit ihrer Eintragung wird die GbR vom Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes erfasst und muss ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden.

Das Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) sieht die Einführung eines bundeseinheitlichen Registers über Unternehmensstamm- und Metadaten beim Statistischen Bundesamt vor. Steuerliche Daten sind hiervon nicht umfasst. Im Zuge der Aufnahme eines Unternehmens in das Register soll dieses eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer erhalten, wie es die bekannte Steuer-ID-Nummer für natürliche Personen bereits ist. Daten aus dem Register sollen im Gesetz benannte öffentliche Stellen abrufen können, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist.

Neue Register – das klingt zunächst nach mehr bürokratischem Aufwand. Ob sich daran Erleichterungen in diversen Verfahren, wie vom Gesetzgeber erhofft, anschließen werden, bleibt abzuwarten.

Wir wünschen allen Lesern eine schöne verbleibende Sommerzeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Winterhalter

Vermeidung von Geldwäsche: Gesetzgeber ändert Vorschriften für das Transparenzregister

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