Die Kasse im Fokus der Finanzbehörde
In den letzten Jahren hat die Anzahl von Manipulationen an papier- und elektronischen Aufzeichnungssystemen stark zugenommen. Als Reaktion darauf hat der Gesetzgeber am 22. Dezember 2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet, das am 1. Januar 2018 in Kraft trat und die Kassen-Nachschau gemäß § 146b Abgabenordnung eingeführt hat. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte dazu im Mai 2018 einen Anwendungserlass, der zuletzt 2021 aktualisiert wurde.
Die Kassen-Nachschau ist ein eigenständiges Kontrollinstrument, das steuerartenübergreifend eingesetzt wird, um zeitnah die korrekte Erfassung und Verbuchung von Kasseneinnahmen und -ausgaben durch elektronische Aufzeichnungssysteme und offene Ladenkassen zu überprüfen.
Der Bundesrechnungshof stellte in seiner Abschlussmitteilung vom 4. Oktober 2023 fest, dass die tatsächlich durchgeführten Kassen-Nachschauen je nach Branche zwischen 6 und 151 Jahren für die Jahre 2019 bis 2020 variierten. Das angestrebte Ziel, die Kassen-Nachschau effektiv zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung einzusetzen, wurde um mehr als 95 % verfehlt, was dringenden Handlungsbedarf seitens der Finanzbehörde signalisiert.
Daher liegt ein verstärkter Fokus der Finanzverwaltung auf der Kassenführung. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben genau zu beachten, da andernfalls eine Außenprüfung drohen könnte, verbunden mit möglichen Hinzuschätzungen der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO.
Amtsträger der Finanzbehörde dürfen gemäß § 146b Abs. 1 Abgabenordnung Geschäftsgrundstücke und -räume ohne Vorankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäftszeiten betreten, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu überprüfen. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf Fahrzeuge, die gewerblich oder beruflich genutzt werden, jedoch nicht auf Wohnräume.
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