Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,
ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine grundsätzliche Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (e-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in Kraft. Der Gesetzgeber gibt dabei Anforderungen an die technische Ausgestaltung, den Umfang der Pflicht sowie verschiedene Zeitpunkte vor, zu denen Unternehmen ihre Ausgangsrechnungen als e-Rechnungen auszustellen haben. Mit dieser Information möchten wir Ihnen die wichtigsten Details erläutern.
Zur weiteren Unterstützung haben wir Ihnen außerdem einen Leitfaden angefertigt, der Sie bei der Einführung der e-Rechnung in Ihrem Unternehmen unterstützen soll.