Photovoltaik und Blockheizkraftwerk

Grüne Energie nutzen und sparen: Investitionen in erneuerbare Energien im Haushalt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber, Anlagen für erneuerbare Energien bevorzugt anzuschließen und den erzeugten Strom abzunehmen sowie gesetzlich festgelegte Vergütungen zu zahlen. Aufgrund sinkender Vergütungen werden Anlagen wie Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke zunehmend zur Selbstnutzung mit Batteriespeichern oder Wallboxen erworben, wobei aktuell 60-80 % der Energie selbst verbraucht werden kann. Steuerlich sind seit 2022 viele solcher Anlagen steuerbefreit, wobei Anlagen auf Einfamilienhäusern oder Vermietungsobjekten bis zu einer gewissen Leistungsgrenze besondere Beachtung finden sollten.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Die Einspeisevergütung
  • Gewerbe- und Gewerbesteuerrecht
  • Ertragsteuerliche Behandlung
  • Umsatzsteuerliche Behandlung
  • Öffentliche Fördermittel

Für Details zu Investitionen in erneuerbare Energien im Haushalt sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.

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