Monatsinformation / März 2023

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

der März ist gekommen, …

Zum kalendarischen Frühlingsanfang ist es noch etwas hin, der meteorologische ist da. Der Winter ist wohl überstanden, die befürchtete Gasmangellage und ihre weitreichenden Folgen sind ausgeblieben.

Mit dem Beginn des März setzt auch die Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse ein, die Verbraucher und Unternehmen bis zu bestimmten Verbrauchsgrenzen von steigenden Energiepreisen entlasten wird.

Für die Gas-/Wärmepreisbremse (Dezemberhilfe), die für Gas- und Wärmeabnehmer im Jahr 2022 Entlastungen gebracht hat, wurden dem Einkommensteuergesetz eigens vier neue Paragraphen hinzugefügt, die regeln, dass Steuerpflichtige ab einem bestimmten zu versteuernden Einkommen den Entlastungsbetrag zu versteuern haben.

Ab einem zu versteuernden Einkommen von EUR 66.915 für Ledige (EUR 133.830 für zusammenveranlagte Ehegatten) beginnt die „Milderungszone“, in der die Hilfe quotal zu berücksichtigen ist. Ab EUR 133.830 (EUR 208.018) ist es vorbei mit der Milderung, die Dezemberhilfe wird voll steuerpflichtig.

Diese Regelungen dazu hält der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft (Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung) für verfassungswidrig, ein Blogger des NWB-Verlags spricht gar von Absurdistan.

Kritisiert wird u.a. die systematische Einordnung (sonstige Einkünfte), wie auch der fingierte Zuflusszeitpunkt (Abrechnung des Energieversorgers, des Vermieters, der Wohnungseigentümergemeinschaft).

Es wird allgemein erwartet, dass für Energiebeihilfen ab 2023 ähnliche Regelungen getroffen werden.

Dies alles ist als Folge der Forderung nach Gerechtigkeit im Besteuerungs- und Beihilfesystem nicht grundsätzlich abzulehnen, jedoch ist die Folge, ungeachtet der steuersystematischen und verfassungsrechtlichen Bedenken, eine Erhöhung des (nachgelagerten) bürokratischen Aufwands. Eine neue Anlage zur Einkommensteuererklärung?

Täglich erleben wir ihn, täglich lesen wir davon: Fachkräftemangel!
Die gegenwärtig tätigen Fachkräfte werden durch solche, neue Regelungen zusätzlich belastet.
Eine Bürokratieentlastung rückt ferner statt näher.

Wir wünschen Ihnen (dennoch), dass sich bald Frühlingsgefühle einstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Winterhalter
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Steuerberater


Inhalt:

  1. Steuerfragen rund um die Dezember-Soforthilfe
  2. Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen: Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbständiger Arbeit?
  3. Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen
  4. Seit Jahren bestehende Übung, Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung an die Mitarbeiter auszuzahlen – Rückstellung möglich
  5. BMF-Entwurfsschreiben zum Nullsteuersatz bestimmter Photovoltaikanlagen
  6. Vorsteuerabzug aus nur gelegentlichem Erwerb von Luxusfahrzeugen
  7. Wertermittlungsmethoden bei einem Grundstück für Zwecke der Schenkungsteuer
  8. Wartungskosten bei Leasingverträgen gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen
  9. Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräußerung unter Nießbrauchsvorbehalt
  10. Ersatzzustellung durch Niederlegung bei Unmöglichkeit der Einlegung eines Steuerbescheids
  11. Wirksame Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers – Keine Haftung für Lohnsteuerschulden
  12. Mieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen – Einzel-Aufstellung aller Kosten nicht notwendig
  13. Termine Steuern / Sozialversicherung


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