Aktuelles zur Reisekostenabrechnung

Vorsorge für Ihre Familie und Ihr Unternehmen.

Die korrekte Abrechnung von Reisekosten ist ein wesentlicher Bestandteil der Lohnbuchhaltung, der eine genaue Beachtung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen erfordert. Reisekosten für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten – also Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitsstätte und Wohnung des Arbeitnehmers – können steuerfrei oder mit Pauschalsteuer erstattet werden. Zu diesen Kosten zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, gestellte Mahlzeiten, Übernachtungskosten und andere Nebenkosten der Reise.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Erste Tätigkeitsstätte
  • Fahrtkosten
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Mahlzeitengestellung durch Arbeitgeber
  • Unterkunftskosten
  • Reisenebenkosten
  • Doppelte Haushaltsführung

Für Details zur Reisekostenabrechnung sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.

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