Geschenke und Zuwendungen

Beachten Sie die geltenden Steuergesetze.

Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter können die Geschäftsbeziehungen und Motivation fördern, doch die Freude wird durch strenge Compliance-Regelungen und Steuergesetze gedämpft. Die steuerliche Absetzbarkeit solcher Zuwendungen ist begrenzt und an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie etwa einen Höchstwert von 35 Euro pro Person und Jahr für Geschäftspartner oder die Möglichkeit der betrieblichen Nutzung. Zudem können Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 Euro bei besonderen persönlichen Anlässen steuerlich geltend gemacht werden, wobei die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG weitere Komplexität in die steuerliche Behandlung von Geschenken bringt.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner
  • Sachzuwendungen an Mitarbeiter
  • Sonderfragen der Pauschalversteuerung

Für Details zu Geschenken und Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.

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