Nachweispflichten für Arbeitgeber

Verschärfte Regeln für Arbeitgeber – Bußgelder drohen!

Ab dem 1. August 2022 müssen Unternehmen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter oder bei Vertragsänderungen verschärfte Nachweispflichten erfüllen, die nun auch für kurzfristig Beschäftigte gelten. Diese umfassen die Dokumentation von Überstundenregelungen, Ruhepausen, Schichtänderungen und das Kündigungsschutzverfahren. Arbeitnehmer können zudem eine Dokumentation ihrer Arbeitsbedingungen verlangen, die der Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen bereitstellen muss. Nichtbefolgung kann nun zu Bußgeldern führen, was eine signifikante Änderung gegenüber der bisherigen, nahezu sanktionsfreien Situation darstellt.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Nachweispflichtige Arbeitsbedingungen
  • Umsetzungspflicht und -fristen
  • Form, Angaben im schriftlichen Arbeitsvertrag
  • Rechtsfolgen bei Verstößen, insbesondere Ordnungswidrigkeiten
  • Weitere Neuregelungen

Für Details zu den Nachweispflichten für Arbeitgeber sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.

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