Geschäftsessen von der Steuer absetzen

Steuerrecht zieht klare Grenzen: Was ist eine Bewirtung und welches sind ihre steuerlichen Folgen?

Die Steuergesetzgebung besagt, dass private Ausgaben wie Essen oder Friseurbesuche in der Regel nicht als steuerlich absetzbare Betriebsausgaben oder Werbungskosten betrachtet werden können, selbst wenn sie während der Arbeitszeit entstehen. Dies ergibt sich aus den Regelungen des § 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der Aufwendungen für die private Lebensführung und die gesellschaftliche Stellung steuerlich irrelevant macht. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte berufliche Ausgaben wie reine Berufskleidung, die ausschließlich für berufliche Zwecke getragen wird, oder Bewirtungsaufwendungen im Rahmen von Geschäftstreffen. Gemischt veranlasste Ausgaben, wie Reisekosten, können aufgeteilt werden, wobei nur der beruflich veranlasste Teil steuerlich absetzbar ist.

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  • Definition Bewirtung
  • Die Steuerfolgen einer Bewirtung
  • Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg
  • Bewirtungen im Privathaushalt
  • Besondere Aufzeichnungspflicht bei Bewirtungen
  • Aufmerksamkeiten sind keine Bewirtung
  • Digitale und digitalisierte Bewirtungsrechnungen und -belege
  • Sie bewirten Ihre eigenen Arbeitnehmer
  • Bewirtungen bei besonderen Anlässen
  • Sie übernehmen die Essenskosten bei Reisen
  • Bewirtung und weitere Leistungen in VIP-Logen
  • Geschäftsfreunde-Bewirtung durch Arbeitnehmer

Für die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.

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