Immobilien in der Nachfolgeplanung

Immobilien in der Vermögensplanung

Immobilien und Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle in der Nachfolgeplanung. Die Übertragung von Immobilienvermögen unterliegt steuerlichen und rechtlichen Aspekten, sowohl zu Lebzeiten als auch im Todesfall. Liquiditätsbelastungen wie Erbschafts- und Einkommensteuer müssen berücksichtigt werden. Die optimale Abstimmung von Zivil- und Steuerrecht ist entscheidend. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung ist aus steuerlichen Gründen ratsam, um Familienvermögen langfristig zu sichern. Aufschieben dieser Planung ist ein Fehler, da rechtzeitig Weichen gestellt werden müssen. Besonders bei umfangreichem Immobilienvermögen ist frühzeitiges Handeln unerlässlich. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz bietet verschiedene Steuerbegünstigungen für Immobilien, abhängig von ihrer Zugehörigkeit zum Privat- oder Betriebsvermögen und ihrem Status als Verwaltungsvermögen. Zahlreiche Ausnahmen müssen berücksichtigt werden.

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  • Schenkung- und erbschaftsteuerliche Folgen
  • Rechtliche Gestaltungsüberlegungen
  • Steuerliche Gestaltungsüberlegungen

Immobilien und Anteile an Unternehmen mit Immobilien können, wie alle anderen Vermögensgegenstände auch, sowohl zu Lebzeiten als auch nach Tod des Eigentümers übertragen werden. Der Zeitpunkt und die Einzelheiten der Übertragung von Immobilienvermögen
wird also durch zahlreiche steuerliche und außersteuerliche Aspekte bestimmt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder per E-Mail an nue@schaffer-partner.de.

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