Monatsinformation / Februar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
 
neben einigen anderen neuen gesetzlichen Bestimmungen ist zum 01. Januar 2024 auch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Dies kam wenig überraschend, da dieses Gesetz bereits am 17. August 2021 verkündet wurde. Das MoPeG beinhaltet eine grundlegende Überarbeitung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit weitreichenden Folgen für das gesamte Recht der Personengesellschaften.
 
Neben der Einführung der eingetragenen GbR (eGbR), die in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eingetragen werden kann, besteht eine ganz wesentliche Neuerung darin, dass das Prinzip des Gesamthandsvermögens einer GbR abgeschafft wurde. Nach der bisherigen Regelung besaß die GbR kein eigenes Vermögen, vielmehr wurde das Vermögen den Gesellschaftern anteilig zugerechnet. Nach den Bestimmungen des MoPeG besitzt die GbR nunmehr eigenes Vermögen, das nicht mehr den Gesellschaftern anteilig zugerechnet wird.
 
Das nun abgeschaffte zivilrechtliche Gesamthandsvermögen ist jedoch auch im Steuerrecht von ganz erheblicher Bedeutung. Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers sollten Änderungen an den ertragsteuerlichen Grundsätzen bei der Besteuerung von Personengesellschaften mit dem damals im Entwurf vorliegenden MoPeG nicht verbunden sein. Aus der Abschaffung des Gesamthandsvermögens ergeben sich aber zwangsläufig umfangreiche steuerliche Auswirkungen, nicht nur im Ertragsteuerrecht, sondern auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, der Grunderwerbsteuer und dem Steuerverfahrensrecht.
 
Dies hat im Jahr 2023 auch der Gesetzgeber erkannt und versuchte, mit entsprechenden Bestimmungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes gegenzusteuern. Dieser Versuch ist jedoch misslungen, da das Wachstumschancengesetz am 24. November 2023 in den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde und somit nicht mehr vor Inkrafttreten des MoPeG am 1. Januar 2024 verabschiedet werden konnte.
 
Besonders gravierende Folgen konnten sich daraus im Bereich der Grunderwerbsteuer ergeben. Insbesondere die Übertragung von Grundstücken von einer Personengesellschaft auf ihre Gesellschafter oder umgekehrt sowie die Übertragung von Grundstücken zwischen personenidentischen Personengesellschaften waren bisher von der Grunderwerbsteuer befreit. Nach einhelliger Auffassung hätte sich dies ohne entsprechende gesetzliche Neuregelung ab dem 1. Januar 2024 geändert.
 
Die Rettung kam insoweit am 29. Dezember 2023 mit der Verkündung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes vom 22. Dezember 2023. Einige der im Hinblick auf das MoPeG erforderlichen Gesetzesänderungen wurden kurzfristig in dieses Gesetz übernommen und konnten somit vor dem 01. Januar 2024 Geltung erlangen. Jegliche Planungssicherheit für die Berater und ihre Mandanten blieb bei diesem Vorgehen des Gesetzgebers, für den das Inkrafttreten des MoPeG mehr als zwei Jahre nach seiner Verkündung wohl doch überraschend kam, auf der Strecke.
 
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema, insbesondere zu einem aus dem MoPeG resultierenden Handlungsbedarf, oder zu anderen Themen in unserem Newsletter haben, sprechen Sie uns bitte darauf an.
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Günter Mederer
Rechtsanwalt 

Inhalt:

  1. Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
  2. Nachweis eines Haupthausstandes bei einer doppelten Haushaltsführung
  3. Kindergeldantrag per E-Mail
  4. Kein Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
  5. Widerspruch gegen eine Gutschrift – Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung
  6. Vorlage von E-Mail-Korrespondenz bzw. eines Gesamtjournals – Befugnisse der Finanzverwaltung
  7. Arbeitnehmer müssen in ihrer Freizeit Dienstplananweisungen für den Folgetag zur Kenntnis nehmen
  8. Eheleute können in Verwahrung gegebenen kombinierten Ehe- und Erbvertrag nicht mehr herausfordern
  9. Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus
  10. Deutschlandticket
  11. Nicht ausgezahlte Energiepreispauschale beim Finanzamt einklagen
  12. Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)
  13. “Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz” vom Bundeskabinett beschlossen
  14. Termine Steuern /Sozialversicherung

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