Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Zeit voller Freude und Liebe im Kreise Ihrer Familie und Freunde. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit im kommenden Jahr. Genießen Sie die Festtage in vollen Zügen!
Kein Vergütungsanspruch während Lockdown
Paukenschlag des Bundesarbeitsgerichts - Kein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers während des Lockdowns in der Coronapandemie.