Wer sich in Erster Hilfe auskennt, kann Leben retten – nicht nur bei einem Autounfall, sondern überall.
Im Radio wurde über eine Frau berichtet, die das Leben ihres Kindes retten konnte, weil sie richtig reagierte. Sie hatte nur wenige Wochen zuvor einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und wusste deshalb, was sie zu tun hatte.
Für uns in der Kanzlei war der Radiobericht der Anstoß, unseren Mitarbeitern die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs anzubieten. Die Kosten wurden komplett von der Kanzlei übernommen. Wir freuten uns sehr, dass 28 Mitarbeitende das Angebot annahmen.
Der Kurs fand in zwei Gruppen am 11./12.9. und am 4./5.10. (außerhalb der Arbeitszeit) statt und wurde von den Johannitern durchgeführt. Das Feedback war durchweg positiv. Viele Teilnehmer hatten seit der Pflichtveranstaltung zum Erwerb des Führerscheins keinen Erste-Hilfe-Kurs mehr absolviert. Sie bemerkten schnell, dass sie im Laufe der Jahre vieles vergessen hatten. Nach dem Kurs fühlten sich die Teilnehmer wieder um einiges sicherer in ihren Fähigkeiten.
Das HinSchG – Hinweisgeberschutzgesetz tritt schon bald in Kraft!
Rechtsgebiete und Handlungsverpflichtung für Unternehmen.