Vorsorge für Ihre Familie und Ihr Unternehmen.
Die korrekte Abrechnung von Reisekosten ist ein wesentlicher Bestandteil der Lohnbuchhaltung, der eine genaue Beachtung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen erfordert. Reisekosten für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten – also Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitsstätte und Wohnung des Arbeitnehmers – können steuerfrei oder mit Pauschalsteuer erstattet werden. Zu diesen Kosten zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, gestellte Mahlzeiten, Übernachtungskosten und andere Nebenkosten der Reise.
Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:
- Erste Tätigkeitsstätte
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Mahlzeitengestellung durch Arbeitgeber
- Unterkunftskosten
- Reisenebenkosten
- Doppelte Haushaltsführung
Für Details zur Reisekostenabrechnung sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.