Monatsinformation / Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
zuerst wünschen wir all unseren Lesern ein frohes und gesundes neues Jahr, verbunden mit der Hoffnung der baldigen Rückkehr zur Normalität und einem dauerhaften Ende der Covid-19-Einschränkungen. Das Jahr 2022 bringt wieder eine Reihe von Neuerungen, so u.a. ein neues Format unseres gewohnten „Newsletters“, mit dem wir unsere Mandanten und interessierten Leser zeitnah über aktuelle und wichtige Themen des Steuerrechts monatlich informieren. Sie erhalten diesen Service ab sofort aus Gründen der ökologischen Nachhaltigkeit nur noch digital und im neuen Aussehen.
 
Neu ist nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 auch die Zusammensetzung des Parlaments und der Bundesregierung einschließlich der Besetzung der für die Steuerverwaltung bedeutsamen Position des Bundesfinanzministers, welcher die Umsetzung der durch die Ampel-Koalition vereinbarten Leitlinien in fiskalpolitischer Hinsicht naturgemäß vorantreiben wird. Erste Einblicke darin, was in dieser Hinsicht zu erwarten ist, kann dem am 24.11.2021 vorgelegten Koalitionsvertrag entnommen werden.
 
Während ein ausdrücklicher Verzicht auf die Wiedereinführung der Vermögensteuer oder eine Zusage der Nichterhöhung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer fehlt, sieht die Vereinbarung der Koalitionäre u.a. – um einige Beispiele zu nennen – eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter (Superabschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen), die Ausweitung der steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, eine Erhöhung der Midi-Job-Grenze auf 1.600 EUR und der Mini-Job-Grenze auf 520 EUR, die Steuerfreistellung von Zuschlägen im Pflegedienst, eine stärkere steuerliche Förderung rein elektrischer Fahrzeuge und eine Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. EUR vor.
 
Neben den im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderungen sollen aus „wohl informierten Kreisen“ Steuergesetzesänderungsvorhaben kolportiert worden sein, wonach u.a. die Veräußerungsfrist von zehn Jahren bei der Veräußerung von privatem Grundbesitz – quasi das letzte noch verbliebene Refugium zur Bildung von steuerfreien stillen Reserven im Privatvermögen – aufgehoben werden soll.
                                           
Wir werden die Umsetzung der im Koalitionsvertrag enthaltenen – und der darüber hinaus vorangetriebenen – steuerlichen Maßnahmen genau beobachten und darüber berichten. Bis dahin wünschen wir Ihnen einen erfolgreichen Angang des neuen Jahres und stehen Ihnen in gewohnter Weise zur Seite.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Norbert Mevissen
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Inhalt:

  • Wichtige Neuregelungen ab Januar 2022
  • Corona – Steuerrechtliche Erleichterungen
  • Fahrtkosten als Reisekosten? – Zum typischerweise arbeitstäglichen Aufsuchen eines Sammelpunkts
  • Rücklage für Ersatzbeschaffung – Verlängerung der Reinvestitionsfrist
  • Lohnsteuer für digitale Betriebsfeier?
  • Geänderte Umsatzsteuerregeln für landwirtschaftliche Betriebe
  • Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – Weitergeltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
  • Zum Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung bei zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer
  • Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum umsatzsteuerlichen Zuordnungswahlrecht
  • Berechnungsschema bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Keine Lohnfortzahlung im Lockdown
  • Das Transparenzregister – Ab sofort ein Vollregister
  • Entsorgung von steuerrelevanten Unterlagen: Aufbewahrungsfristen beachten!
  • Corona-Krise: Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen
  • Bundesrat stimmt über Verlängerung der Unternehmenshilfen ab
  • Termine Steuern / Sozialversicherung

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