Monatsinformation / Dezember 2022

Liebe Mandantin, lieber Mandant,
sehr geehrte Damen und Herren,

­sie begegnen uns täglich im Netz, Konzerne wie Google, Amazon, Apple oder Facebook. Viele von uns nehmen die Dienste dieser Anbieter regelmäßig in Anspruch. Die beherrschende Marktmacht der Internetgiganten hat sich in Zeiten von Corona noch erheblich verstärkt.

Mit zwei neuen Verordnungen, die im November in Kraft getreten sind, versucht die Europäische Union nunmehr insbesondere, den Wettbewerb zu stärken, die Verbreitung illegaler Inhalte zu unterbinden und die Transparenz zu fördern. Nach dem Gesetz über digitale Märkte, dem Digital Markets Act (DMA) vom 1. November 2022 ist am 16. November 2022 auch das Gesetz über digitale Dienste, der Digital Services Act (DSA), in Kraft getreten.

Dabei ergänzen die Regelungen des Digital Markets Act speziell das Wettbewerbsrecht und sollen die Macht der marktbeherrschenden Digitalkonzerne beschränken. Mit dem Digital Services Act sollen Bürger und Bürgerinnen der EU und deren Grundrechte im Internet besser geschützt und insbesondere Hass und Radikalisierung eingedämmt werden.

Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16.11.2022 gilt der DSA für alle digitalen Dienste, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Er verpflichtet Online-Plattformen, Gefahren besser begrenzen und die Rechte der Nutzer stärker zu schützen. Die Plattformen müssen transparenter werden und unterliegen neuen Rechenschaftspflichten. Nach Auffassung der Kommission bewirkt das Gesetz ein beispielloses Maß an öffentlicher Aufsicht über Online-Plattformen in der gesamten Union, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Auch die User erhalten einen Anspruch auf Ersatz jeglichen Schadens, der ihnen aufgrund einer Verletzung der Vorschriften des DSA entsteht.

Betroffen von den Neuregelungen sind insbesondere Vermittlerdienste, die Netzinfrastruktur anbieten, Online-Plattformen, die Verkäufer und Verbraucher zusammenbringen, wie Online-Marktplätze, App-Stores und Social-Media-Plattformen oder Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste.

Auch wenn DMA und DSA bereits in Kraft getreten sind, finden die meisten Bestimmungen erst ab dem 02.05.2023 (DMA) bzw. ab dem 17.02.2024 (DSA) Anwendung. Eine Besonderheit besteht jedoch darin, dass die EU-Verordnungen, anders als EU-Richtlinien, unmittelbar EU-weit geltendes Recht sind, ohne dass es einer Umsetzung aller EU-Mitgliedsländer in nationales Recht bedarf. Der Erfolg der neuen Bestimmungen wird sich in der praktischen Umsetzung zeigen.

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Wir wünschen Ihnen eine wundervolle Adventszeit! 

Mit freundlichen Grüßen  

Günter Mederer 
Rechtsanwalt­­ ­ ­ ­ ­

Inhalt:

  1. Doppelte Haushaltsführung – Beteiligung an den Kosten der Lebensführung mit Auslandsbezug
  2. Kein einkünftebezogener Veranlassungszusammenhang bei Grundschuldbestellungen
  3. Steuerfolgen bei der Vergabe von unverzinslichen Darlehen
  4. Freiwillige Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit als Betriebsausgabe
  5. Steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück
  6. Abzug Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur in Höhe der Entfernungspauschale
  7. Vorsteuerabzug bei Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen für Personalabbau
  8. Umsätze aus Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin steuerpflichtig
  9. Rechnungsberichtigung – Rückwirkung für Vorsteuerabzug?
  10. Frühestens ab Erwerb der ersten Immobilie besteht Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers
  11. Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen
  12. Weitere Anhebung der geplanten Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld
  13. Entlastung für Mieter – Faire Aufteilung des CO 2 -Preises
  14. Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023
  15. Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden kommt
  16. Termine Steuern / Sozialversicherung

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