Vorsicht Scheinselbstständigkeit!

Zwischen Flexibilität und sozialer Sicherheit, ein Balanceakt für moderne Arbeitsverhältnisse.

Scheinselbstständigkeit beschreibt eine Arbeitsbeziehung, die formal als selbstständige Tätigkeit deklariert ist, faktisch aber Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufweist, was rechtliche und sozialversicherungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen kann. In Deutschland genießen Arbeitnehmer in einem solchen Beschäftigungsverhältnis umfassenden arbeitsrechtlichen Schutz und sind in der Sozialversicherung abgesichert, was für den Arbeitgeber finanziell aufwendiger ist als die Beauftragung Selbstständiger. Freie Mitarbeiter hingegen profitieren von größerer Flexibilität und Unabhängigkeit, tragen jedoch selbst die Verantwortung für ihre soziale Absicherung und Steuerzahlungen.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Kriterien zur Einordnung
  • Abgrenzungskriterien
  • Bestimmte Berufsgruppen
  • Konsequenzen bei Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit
  • Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Scheinselbstständigkeit
  • Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
  • Steuerrechtliche Konsequenzen
  • Strafrechtliche Konsequenzen
  • Statusfeststellungsverfahren
  • Ablauf des Verfahrens
  • Entscheidung der DRV
  • Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Für Details zur Scheinselbstständigkeit sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.

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