Förderungen und Steuerermäßigungen für Wohngebäude.
Die Bundesregierung plant im Jahr 2023 steuerliche Maßnahmen zur Abfederung der inflationsbedingten Belastungen der Bürger. Dazu gehören verbesserte Möglichkeiten für Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern lohnsteuerfreie Zuwendungen zu gewähren, insbesondere die neue Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro in Form von Barzuschüssen oder Sachbezügen. Zudem wird das Deutschland-Ticket ab dem 01.05.2023 das Neun-Euro-Ticket ersetzen, um die finanzielle Entlastung der Bürger angesichts hoher Energiepreise fortzusetzen. Es wurden auch weitere steuerliche Anpassungen vorgenommen, die sich auf die Gewährung von Gehaltsextras ab 2023 auswirken.
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- Geförderte Maßnahmen
- Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
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