Kurzarbeit – in Krisenzeiten flexibel reagieren

Die aktuelle wirtschaftliche Lage zeigt, dass trotz historisch niedriger Arbeitslosenzahlen in einigen Branchen und Regionen konjunkturelle Schwächen und strukturelle Veränderungen deutlich spürbar sind. In der Automobilindustrie führen Absatzprobleme und der Wandel hin zu emissionsfreien Antrieben zu Unsicherheiten, während in der Baubranche hohe Rohstoffpreise und gestiegene Zinsen belasten.

In solchen Phasen kann Kurzarbeit für Unternehmen ein effektives Mittel sein, um vorübergehende Produktionsrückgänge abzufedern, wie bereits in der Finanzkrise 2009/2010 gezeigt wurde. Auch während der Corona-Pandemie erwies sich Kurzarbeit als entscheidend, um Arbeitsplätze zu sichern. Die gesetzlich vereinfachten Regelungen für das sogenannte “Corona-Kurzarbeitergeld” wurden inzwischen wieder zurückgenommen, doch bleibt Kurzarbeit ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um bei vorübergehenden Krisen Arbeitsplätze zu erhalten.

Kurzarbeit bedeutet dabei die vorübergehende Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, was auch eine Lohnkürzung mit sich bringt. Diese Einkommensverluste können durch das Kurzarbeitergeld teilweise kompensiert werden. Da diese Maßnahme von den üblichen Vertragsbedingungen abweicht, erfordert sie eine klare rechtliche Grundlage und kann nicht einseitig vom Arbeitgeber eingeführt werden.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Arbeitsrechtliche Grundlagen zur Einführung von Kurzarbeit
  • Gewährung von Kurzarbeitergeld
    • Voraussetzungen
    • Bemessung
    • Anspruchsdauer
    • Antrag auf Gewährung
    • Abgelaufene Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie
  • Lohnsteuer und Sozialversicherung

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder per E-Mail an nue@schaffer-partner.de.

Beitrag teilen:

Auch interessant

AGN-Meeting in Bozen

AGN-Meeting in Bozen – Vernetzung und Wissenstransfer auf internationalem Parkett!