Elterngeld

Das sollten Sie zum Elterngeld wissen:

Die Inanspruchnahme von Elterngeld und die Geburtenzahlen in Deutschland haben sich im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr leicht verringert, bleiben jedoch auf einem hohen Niveau. Obwohl die Kürzungen weniger drastisch ausfielen als befürchtet, wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld in zwei Schritten gesenkt. Die erste Senkung tritt am 1. April 2024 und die zweite am 1. April 2025 in Kraft. Dies bedeutet, dass insgesamt weniger Eltern vom Elterngeld ausgeschlossen werden als ursprünglich erwartet.

Des Weiteren wurde das Bundeselterngeldgesetz (BEEG) durch das “Gesetz zur weiteren Umsetzung der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie” (VRUG) an europäische Vorgaben angepasst. Eltern können nun zwischen Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonaten wählen und diese Leistungen kombinieren, um sie an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Es ist ratsam, die optimale Nutzung des Elterngeldes zusammen mit uns zu planen. Die Änderungen sollen es Eltern erleichtern, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, während sie gleichzeitig den Anspruch auf Elterngeld und dessen Höhe beeinflussen können.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Die Änderungen für Eltern im Überblick
  • Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonusmonate.
  • Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten
  • Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
  • Wie hoch ist Ihr Anspruch auf Elterngeld?
  • Progressionsvorbehalt
  • So können Sie die Höhe des Elterngeldes beeinflussen
  • Nachweise bei der Antragstellung
  • Änderung der Bezugsberechtigung
  • Elterngeld und Sozialversicherung.
  • Vaterschaftsurlaub ante portas

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder per E-Mail an nue@schaffer-partner.de.

Beitrag teilen:

Auch interessant