Drittes Entlastungspaket

Bundesregierung schnürt drittes Entlastungspaket gegen Inflationsdruck und Energiepreiswelle.

Inmitten anhaltender wirtschaftlicher Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie und den Ukraine-Krieg, die zu spürbaren Preisanstiegen bei Lebensmitteln und Energie geführt haben, hat die Bundesregierung ein drittes Entlastungspaket beschlossen, um die Bürger und Unternehmen zu unterstützen. Die Maßnahmen, die teilweise durch das Inflationsausgleichsgesetz umgesetzt werden, zielen darauf ab, die finanzielle Last zu mildern, während Energieunternehmen, die unerwartete Gewinne erzielen, einer Besteuerung unterliegen sollen. Diese Informationen sind dynamisch und wurden zuletzt am 14.09.2022 aktualisiert.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Anhebung des Grundfreibetrags
  • Abbau der kalten Progression
  • Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag
  • Anhebung des Unterhalthöchstbetrags
  • Arbeitslohngrenzen und Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
  • Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen
  • Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
  • Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler
  • Reform des Wohngelds
  • Erhöhung des Bürgergeldes
  • Anhebung der Höchstgrenze für Midi-Jobs
  • Zivilrechtliche Maßnahmen zum Schutz von Mietern und Verbrauchern
  • Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr
  • Homeoffice-Pauschale
  • Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
  • Konzertierte Aktion und steuerfreier/sozialversicherungsfreier Zuschuss
  • Besteuerung von Zufallsgewinnen
  • Entlastungen bei den Strompreisen
  • Dämpfung steigender Nutzungsentgelte
  • Entlastung beim CO2-Preis
  • Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen
  • Preisdämpfungen auf dem Gasmarkt
  • Unternehmenshilfen
  • Weitere Unterstützungsmöglichkeiten werden analysiert
  • KfW-Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen
  • Förderung privater Wohnungsunternehmen
  • Hilfen für Kultureinrichtungen
  • Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie
  • Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht
  • Mindestbesteuerung
  • Globale Ernährungssicherheit

Für Details zum Dritten Entlastungspaket sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder nue@schaffer-partner.de.

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