Privat- und freiwillig gesetzlich Versicherte können durch die Vorauszahlung ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für bis zu drei Jahre erhebliche Steuervorteile erzielen. Dies ist besonders relevant, da Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Schnitt um sieben Prozent steigen werden. Steuerzahler können die Beiträge für die Basisabsicherung in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen absetzen, selbst wenn diese den Höchstbetrag von € 1.900 bzw. € 2.800 überschreiten.
Seit 2020 sind die Vorauszahlungen für Beitragsentlastungstarife auf drei Jahre begrenzt, während die Vorauszahlung von regulären Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf das Dreifache des laufenden Jahresbeitrags erhöht wurde. Diese Maßnahme bietet vor allem in Jahren mit hohem Einkommen, wie bei Abfindungen oder Bonuszahlungen, erhebliche Steuervorteile. Verschiedene Krankenkassen unterstützen diese Option unterschiedlich. Es ist wichtig, die Bonität des Anbieters zu beachten, da im Falle einer Insolvenz die Beiträge verloren gehen könnten.
Vorauszahlungen sollten bis spätestens 21. Dezember des Jahres erfolgen, um die steuerliche Wirkung für das laufende Jahr zu nutzen. Dies eröffnet in den Folgejahren die Möglichkeit, den Höchstbetrag für andere Versicherungsbeiträge voll auszuschöpfen. Kunden werden von ihren Versicherern rechtzeitig informiert, falls das gezahlte Beitragsguthaben aufgebraucht ist.
Wir empfehlen, vor einer Entscheidung zur Vorauszahlung eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuell beste Strategie zu ermitteln – diese können wir Ihnen auch kurzfristig anbieten.