Schüler, Studenten und Aushilfen im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht trifft Sozialversicherung: Ein Sonderfall für Schüler, Studenten und Aushilfen

Schüler, Studenten und Aushilfen, die in Unternehmen beschäftigt sind, sind meist genauso wie reguläre Arbeitnehmer zu behandeln. Arbeitsrechtlich gelten für sie ähnliche Bestimmungen, mit einigen Ausnahmen wie dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Ein wesentlicher Unterschied zeigt sich jedoch im Sozialversicherungsrecht. Hier kann die Beschäftigung eines Studenten beispielsweise unter das „Studentenprivileg“ fallen, was in den meisten Zweigen der Sozialversicherung zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht führt.

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  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten
  • Minderjährige Arbeitnehmer als Aushilfen
  • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Aushilfen, Studenten und Schülern
  • Steuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Aushilfen, Schülern und Studenten

Damit Ihr Unternehmen auf dem neuesten Stand bleibt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder per E-Mail an nue@schaffer-partner.de.

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