Ordnungsgemäße Kassenführung

Die korrekte Kassenführung ist besonders in bargeldintensiven Betrieben eine zunehmend komplexe Aufgabe. Schon kleine Fehler können bei Prüfungen zu Umsatz- und Gewinnschätzungen führen. Deshalb ist es entscheidend, die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften – inklusive GoBD – einzuhalten, unabhängig davon, ob Aufzeichnungen analog oder elektronisch erfolgen. Seit 2020 (spätestens 2023) müssen viele Kassensysteme zudem über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Ab 2025 kommen mit der E-Rechnungspflicht und der Meldung elektronischer Kassensysteme weitere Anforderungen hinzu. Die Finanzverwaltung kontrolliert zunehmend durch unangekündigte Kassen-Nachschauen und setzt dabei neue Prüfsoftware ein. Daher sollte die Kassenführung stets in enger Abstimmung mit Steuerberater und IT-Dienstleister erfolgen.

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  • Allgemeine Grundsätze und steuerliche Ordnungsvorschriften
  • Kassenbuch
  • Offene Ladenkasse
  • Elektronische Aufzeichnungssysteme
  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)
  • Technische Sicherheitseinrichtung
  • Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)
  • Kassen-Nachschau (§ 146b AO)
  • Rechtsfolgen fehlerhafter Kassenführung .

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder per E-Mail an nue@schaffer-partner.de.

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