Die korrekte Kassenführung ist besonders in bargeldintensiven Betrieben eine zunehmend komplexe Aufgabe. Schon kleine Fehler können bei Prüfungen zu Umsatz- und Gewinnschätzungen führen. Deshalb ist es entscheidend, die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften – inklusive GoBD – einzuhalten, unabhängig davon, ob Aufzeichnungen analog oder elektronisch erfolgen. Seit 2020 (spätestens 2023) müssen viele Kassensysteme zudem über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Ab 2025 kommen mit der E-Rechnungspflicht und der Meldung elektronischer Kassensysteme weitere Anforderungen hinzu. Die Finanzverwaltung kontrolliert zunehmend durch unangekündigte Kassen-Nachschauen und setzt dabei neue Prüfsoftware ein. Daher sollte die Kassenführung stets in enger Abstimmung mit Steuerberater und IT-Dienstleister erfolgen.
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- Allgemeine Grundsätze und steuerliche Ordnungsvorschriften
- Kassenbuch
- Offene Ladenkasse
- Elektronische Aufzeichnungssysteme
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)
- Technische Sicherheitseinrichtung
- Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)
- Kassen-Nachschau (§ 146b AO)
- Rechtsfolgen fehlerhafter Kassenführung .
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