Neuerungen bei der E-Rechnung (B2B)

Das sollten Sie zum Thema Neuerungen bei der E-Rechnung (B2B) wissen:

Die elektronische Rechnung wird in Deutschland immer wichtiger und Unternehmen sollten sich frühzeitig damit beschäftigen, um Vorteile zu nutzen. Öffentliche Auftraggeber nutzen bereits E-Rechnungen und nun wurden auch Regelungen für B2B-Umsätze angepasst. Das Wachstumschancengesetz, das am 24.03.2024 in Kraft trat, änderte das Umsatzsteuergesetz, um die schrittweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B-Bereich zu ermöglichen. Ab dem 01.01.2025 entfällt die Zustimmung des Rechnungsempfängers für den Erhalt elektronischer Rechnungen. Eine elektronische Rechnung wird nur anerkannt, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird.

Die Umstellung betrifft nicht nur den Austausch von Rechnungen, sondern auch den gesamten Prozess von der Ausstellung bis zur Zahlung und Archivierung. Ziel ist es, die Digitalisierung der Wirtschaft zu fördern und den Verarbeitungsprozess zu vereinfachen, um Umsatzsteuerausfälle zu reduzieren. Ein volldigitaler Rechnungsprozess vermeidet Fehler durch medienbruchfreie Übermittlung. Die Einführung bringt Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Rechnungswesenprozesse, stellt aber auch rechtliche, technische und organisatorische Herausforderungen dar. Die nachfolgenden Ausführungen bieten einen grundlegenden Einblick in diese Herausforderungen.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Hintergrund der Einführung der E-Rechnung (B2B)
  • Definition und Datenformate
  • Neuerungen für die Ausstellung und den Empfang von elektronischen Rechnungen
  • Einführungszeitpunkt und Übergangsfristen
  • Ausblick
  • Zusammenfassung

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder per E-Mail an nue@schaffer-partner.de.

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