Monatsinformation / Mai 2025

Liebe Mandanten und Geschäftsfreunde,
 
der Mai bringt nicht nur blühende Landschaften, sondern setzt auch bedeutende politische Weichenstellungen für die kommenden Jahre in Berlin. Am 09.04.2025 wurde der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgestellt. Ziel ist es, mehr Gerechtigkeit, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft und einen modernen Staat zu schaffen. Der Vertrag greift dabei Themen von der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen bis hin zur Bekämpfung von Steuervermeidung und der Digitalisierung der Steuerverwaltung auf. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmer, Arbeitnehmer und Steuerpflichtige?

Investitionen und Steuersenkungen

Ein zentrales Thema ist die Förderung von Investitionen. Die aktuelle Regelung für eine degressive Abschreibung ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Für Ausrüstungsinvestitionen ist eine Abschreibung von 30 Prozent in den Jahren 2025 bis 2027 geplant. Zudem ist eine Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt ab 2028 vorgesehen. Die Überarbeitung des Optionsmodells sowie die Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften ist ebenfalls geplant. Für kleine und mittlere Einkommen soll die Einkommensteuer zur Mitte der Legislaturperiode gesenkt werden, konkrete Details bleiben jedoch offen. Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen, während der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent erhöht werden soll.

Förderung der E-Mobilität

Wie bereits unter der vorherigen Regierung ist auch künftig die Förderung der Elektromobilität ein Anliegen. Es sind Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge sowie eine Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 geplant. Stellen Unternehmer ihren Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, haben diese einen geldwerten Vorteil zu versteuern. Die Bemessungsgrundlage beträgt bei E-Autos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro lediglich ein Viertel des Bruttolistenpreises. Geplant ist die Anhebung dieser Grenze auf 100.000 Euro.

Bürokratieabbau und Digitalisierung

Gastronomen dürfen sich freuen: Die Umsatzsteuer auf Speisen soll ab 2026 dauerhaft auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Bonpflicht wird wieder abgeschafft, allerdings wird ab 2027 eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Umsatz eingeführt. Zudem ist die verpflichtende Abgabe von digitalen Steuererklärungen in einer schrittweisen Umsetzung geplant. Automatisierte, vorausgefüllte Erklärungen sollen für einfache Fälle eingeführt werden, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Steuererleichterungen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollen von steuerfreien Zuschlägen für Überstunden profitieren. Arbeitgeberprämien zur Ausweitung der Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte sollen steuerlich begünstigt werden. Die Pendlerpauschale soll ab 2026 auf 38 Cent pro Kilometer erhöht werden. Zudem soll die kurzfristige Beschäftigung auf 90 Tage ausgeweitet werden. 

Stärkung des Ehrenamtes

Die neue Regierung möchte die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro anheben. Des Weiteren soll die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro erhöht werden. Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro sollen vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.

Änderungen für Eltern und Kinder

Künftig ist geplant, bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch das Kindergeld anzuheben und die Entlastungswirkung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld anzugleichen.  Die finanzielle Situation von Alleinerziehenden soll durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessert werden. Beim Elterngeld sollen die Auszahlungsbeträge erhöht sowie die Einkommensgrenze, der Mindest- und Höchstbetrag angehoben werden. Außerdem soll ein Mutterschutz für Selbständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte eingeführt werden.

Ab 1. Januar 2026 soll eine Frühstart-Rente eingeführt werden. Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, sollen pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.

Rentner profitieren von Steuerfreiheit

Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommen. Dieser Wert orientiert sich an der oberen Midi-Job-Grenze. Die Koalition prüft dabei insbesondere die Nichtanwendbarkeit der Regelung bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente, die Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Anwendung des Progressionsvorbehalts.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die 146 Seiten des Koalitionsvertrages nur wenige konkrete steuerliche Vorhaben enthalten, die zudem unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen. Steuerliche Anreize werden geschaffen, eine echte Reform bleibt aus. Welche Pläne in ein Gesetz münden und wann, bleibt abzuwarten.

Bis dahin wünschen wir Ihnen einen erfolgreichen Frühlingsstart – und wie immer: Zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen. Wir sind gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
 
Laura Potschka
Steuerberaterin

Inhalt:

  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag
  • Neues Gutachten zur „doppelten Besteuerung“ von Renten
  • Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Doppelbesteuerung von Leibrenten – Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  • Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen
  • Berufsträger
  • Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2024
  • PV-Anlage: Lieferung von Mieterstrom stellt eine selbständige Hauptleistung dar
  • Wirtschaftliches Eigentum von Sicherungsaktien
  • Grunderwerbssteuerpflicht von „nachträglichen Sonderwünschen“ beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude
  • Bekanntgabe des Basiszinses 2025 zur Berechnung der Vorabpauschale
  • Pauschalbesteuerung bei Erträgen aus ausländischen thesaurierenden „schwarzen“ Fonds
  • Koalitionsvertrag liegt vor
  • Termine Steuern / Sozialversicherung

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