Mindestlohn-Update 2024

Änderungen beim Mindestlohn und gerichtliche Entscheidungen zum Mindestlohngesetz.

In Deutschland stellt der gesetzliche Mindestlohn eine Lohnuntergrenze dar, deren Einhaltung vom Zoll überwacht wird und die regelmäßig angepasst wird, um mit dem allgemeinen Lohnniveau und der Wirtschaftslage Schritt zu halten. Die Mindestlohn-Kommission, bestehend aus Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wissenschaftlern, empfiehlt alle zwei Jahre Anpassungen, wobei die Bundesregierung im Herbst 2022 ausnahmsweise den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhte. Zukünftige Erhöhungen werden wieder von der Kommission vorgeschlagen, mit einer geplanten Steigerung auf 12,41 Euro im Jahr 2024 und auf 12,82 Euro im Jahr 2025, während die Minijob-Grenze entsprechend angepasst wird.

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  • Der gesetzliche Mindestlohn
  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
  • Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn
  • Bis wann Sie den Mindestlohn zahlen müssen
  • Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns
  • Auftraggeberhaftung

Damit Ihr Unternehmen auf dem neuesten Stand bleibt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder per E-Mail an nue@schaffer-partner.de.

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