e-Rechnung: die Umsetzung gemeinsam meistern

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine grundsätzliche Pflicht zur Nutzung elektronischer Rechnungen (e-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in Kraft. Der Gesetzgeber gibt dabei Anforderungen an die technische Ausgestaltung, den Umfang der Pflicht sowie verschiedene Zeitpunkte vor, zu denen Unternehmen ihre Ausgangsrechnungen als e-Rechnungen auszustellen haben. Mit dieser Information möchten wir Ihnen die wichtigsten Details erläutern.

Zur weiteren Unterstützung haben wir Ihnen außerdem einen Leitfaden angefertigt, der Sie bei der Einführung der e-Rechnung in Ihrem Unternehmen unterstützen soll.

Ihr Ansprechpartner für Rückfragen

H. Schrepfer
Thomas Schrepfer

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Beitrag teilen:

Auch interessant

Top-Berater: FOCUS MONEY 2023

Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei Schaffer & Partner auch in diesem Jahr wieder auf der Liste der deutschen...