Ordnungsgemäße Kassenführung

Verschärfung der Anforderungen an Kassensysteme.

Die ordnungsgemäße Kassenführung, insbesondere in bargeldintensiven Betrieben, wird immer komplexer und erfordert genaue Kenntnisse der handelsrechtlichen Grundsätze und steuerlichen Ordnungsvorschriften. Fehler in der Kassenführung können während einer Betriebsprüfung oder Nachschau zu Schätzungen von Umsatz und Gewinn führen. Seit dem 01.01.2023 müssen alle Registrier-, PC- und Appkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, und die Finanzverwaltung verstärkt die Überwachung durch unangemeldete Kassen-Nachschauen.

Fordern Sie jetzt die aktuelle Mandanten-Info mit weiterführenden Inhalten bei uns an:

  • Allgemeine Grundsätze
  • Kassenbuch
  • Offene Ladenkasse
  • Elektronische Aufzeichnungssysteme
  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)
  • Die TSE ist da – was nun?
  • Kassen-Nachschau (§ 146b Abgabenordnung)
  • Rechtsfolgen fehlerhafter Kassenführung

Für Ihren Ruhestand im Ausland sollten Sie sich mit uns beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder per E-Mail an nue@schaffer-partner.de.

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