Liebe Mandanten, sehr geehrte Damen und Herren,
einer der Schwerpunkte der Tätigkeiten unserer Kanzlei war schon immer, unsere Mandanten im Zuge einer Unternehmensgründung zu unterstützen. Hierbei kommt der Wahl der Rechtsform eine entscheidende Bedeutung zu.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Rechtsformen für Einzelunternehmer sowie Personen- und Kapitalgesellschaften. Die wohl mit Abstand häufigste Rechtsform ist der Einzelunternehmer. Ab einer Unternehmensgröße von 10 Mitarbeitern dominieren die Kapitalgesellschaften, insbesondere die GmbH.
Dies hängt zusammen mit dem Vorteil der beschränkten Haftung, des einfachen Zugangs zu Investorenkapital und der Möglichkeit, die Geschäftsführung professionell aufzustellen. Die Anzahl der Gründer, ein etwaiges Haftungsrisiko, die Höhe des Startkapitals und selbstverständlich auch steuerliche Fragen sind einige weitere Kriterien, die Sie bei der Wahl der Rechtsform von Unternehmen berücksichtigen sollten.
Die GmbH Gründung zeichnet sich durch etwas umfangreichere Formalitäten aus, da neben dem Gesellschaftsvertrag zusätzlich eine Beurkundung durch einen Notar und eine Anmeldung zum Handelsregister erforderlich ist. Daneben gestaltet sich – jedenfalls wenn einer der Gründer aus dem Ausland stammt – auch die Eröffnung eines Bankkontos für die Einzahlung des Stammkapitals einer GmbH etwas umständlich.
Nun trat am 01.08.2022 das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft und schafft erstmals die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine notarielle Distanzbeurkundung. Das neue Verfahren ist aus unserer Sicht insbesondere für grenzüberschreitende Sachverhalte interessant.
So erforderte die Gründung einer GmbH bislang stets das physische Erscheinen sämtlicher Gründer oder deren Vertreter vor dem Notar. Seit 01.08.2022 soll eine GmbH-Gründung oder die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) ohne persönliches Erscheinen vor dem Notar – quasi vom Homeoffice aus – möglich sein. Ein von der Bundesnotarkammer zu betreibendes Videokommunikationssystem und eine Videokonferenz zwischen den Gründern und Geschäftsführern auf der einen Seite und dem Notar auf der anderen Seite sollen dies ermöglichen.
Sämtliche erforderlichen Dokumente (Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse und sonstige Erklärungen) werden im Wege einer Online-Videokonferenz vom Notar beurkundet und beglaubigt. Selbstverständlich muss auch auf diesem Wege – mittels bestimmter elektronischer Identifizierungsmittel – die Identität und Geschäftsfähigkeit der Beteiligten sichergestellt werden.
Das Ganze ist aus unserer Sicht ein erster Schritt in Richtung Digitalisierung. Allerdings beschränkt sich der Anwendungsbereich dieses neuen Onlineverfahrens auf die Bargründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft. Eine Ausweitung des Onlineverfahrens auf andere Gesellschaftsformen, Satzungsänderungen oder etwaige andere Maßnahmen, die regelmäßig bei einer bereits bestehenden GmbH (Umfirmierung, Kapitalerhöhung, Aufnahme neuer Gesellschafter etc.) anstehen, ist derzeit nicht vorgesehen. Darüber hinaus bestehen natürlich auch weiterhin die aus unserer Sicht meist sehr hohen regulatorischen Anforderungen im Rahmen der Eröffnung eines Bankkontos zur Einzahlung des Stammkapitals, die bei einer Beteiligung im Ausland ansässiger juristischer und privater Personen bestehen und Zeit kosten.
Letzteres wird aus unserer Sicht die versprochene schnelle Onlinegründung einer GmbH weiterhin verzögern. Wir halten Sie gerne über unsere Erfahrungen auf dem Laufenden.
Sollten Sie eine Beratung bei der Gesellschaftsgründung durch erfahrene Fachanwälte benötigen, kontaktieren Sie bitte gerne unsere Anwälte in Nürnberg oder Neumarkt i. d. OPf.
Mit freundlichen Grüßen
Sophia Schmid
Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Handels- und Gesellschaftsrecht
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