Liebe Mandantin, lieber Mandant,
zu den bittersten Beobachtungen in meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht gehört, wie wenig es braucht, eine Familie und ein Vermögen zu zerstören. Ein paar mehr oder weniger achtlos hingeworfene Sätze mit der Überschrift „Mein Testament“ sind dafür völlig ausreichend.
Es ist vermeintlich einfach, ein Testament zu schreiben: Ein wenig juristisches Halbwissen, abgerufen bei Dr. Google oder beim Bankberater, ein fester Wille oder auch eine aktuelle Laune genügen dafür vollkommen. Schon sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Geschwister, die sich vormals sehr gerne mochten, nicht mehr in die Augen sehen können und Gerichte, Sachverständige und Rechtsanwälte für ein Jahrzehnt oder länger beschäftigen. Diese erhalten dann ihren „gerechten Erbteil“. Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung fallen dann meist vollständig weg, sodass auch der Miterbe Finanzamt glücklich ist. Erst ganz am Ende ist sich die Familie wieder einig: DAS hätten Mama und Papa ganz sicher nicht gewollt.
Wie Sie das vermeiden: Gestalten Sie Ihre Vermögensnachfolge ganz bewusst und rechtzeitig und nehmen Sie dazu auch spezialisierte Beratung in Anspruch. Sie erhalten dadurch die Chance, für klare und eindeutige Regelungen zu sorgen und mögliche Streitpunkte aus dem Weg zu räumen. Oft genug besteht die Möglichkeit, den Kuchen durch eine steuerliche Optimierung zu vergrößern. Fast immer können zukünftige Streitpunkte, die für den juristischen Laien vielfach nicht erkennbar sind, ausgeräumt werden. Die Erwartung „meine Kinder werden das dann schon vernünftig regeln“ erweist sich leider allzu oft als Trugschluss.
Wenn Sie (einzelnen) Kindern weniger zukommen lassen möchten als anderen: Bringen Sie den Mut auf, auch Ihre Gründe dafür zu kommunizieren – idealerweise zu Lebzeiten, zumindest aber im Testament oder in einem Begleitbrief dazu. Wenig verletzt einen Menschen mehr, als nach dem Tode eines geliebten Elternteils völlig überraschend ein Testament vom Nachlassgericht zugestellt zu erhalten, aus dem sich ergibt, dass die Mama sie oder ihn enterbt hat. Dieser Schlag ins Gesicht schmerzt oft viel mehr als die geringere Beteiligung am Nachlass, für die es durchaus auch legitime Gründe geben kann. Bleiben diese Gründe aber im Dunkeln, zerstört dies häufig das Verhältnis zu den Geschwistern, die mehr erhalten haben als man selbst. Idealerweise sollten alle potentiellen Streitpunkte durch Regelungen im Testament ausgeräumt werden. Ist das nicht möglich, sollte einem Testamentsvollstrecker die die Rolle eines Schiedsrichters zufallen.
Nach unserer Erfahrung sind die Kosten einer Nachlassplanung sehr gut angelegt: Ein gute Nachfolgeregelung kostet in der Regel nur ein Zehntel dessen, was eine streitige Erbauseinandersetzung an Kosten verursacht, die dabei verlorene Lebenszeit nicht eingerechnet. Warum ich hier dennoch darüber schreibe: Es ist uns viel lieber, wenn wir unsere Mandanten und deren Familien mit guten Gestaltungen glücklich machen können, als für sie am Ende nur noch Schadensbegrenzung betreiben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Braun
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht
Inhalt:
- Bundesrat stimmt weiteren Corona-Steuerhilfen zu
- Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
- Zum Werbekostenabzug bei Beendigung von Mietverhältnissen wegen Eigenbedarfs
- Berechnung des Grundlohns bei Bereitschaftsdiensten für Grenze von steuerfreien Zuschlägen
- Pauschalsteuersatz für Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen, nicht anwendbar
- Kosten für Mausoleum – Erbschaftsteuer kann gemindert werden
- Zur Stundung der Erbschaftsteuer
- Zur Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens
- Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring
- Zum Vorsteuerabzug für eine im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage erfolgten Dachreparatur
- Lieferung von Strom an Mieter
- Zur Haftung für pauschalierte Lohnsteuer
- Termine Steuern / Sozialversicherung
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