Mandanten-News / Januar 2021

Liebe Mandanten und Geschäftspartner,

wir wünschen allen Lesern unseres Newsletters ein glückliches, zufriedenes und vor allem gesundes Neues Jahr!

Zum Beginn des vergangenen Jahres waren die Nachrichten über ein neues Virus, das im chinesischen Wuhan aufgetreten war, noch relativ wenigsagend – und wie haben uns die Nachrichten darüber während des Jahres fast beherrscht. Diese Zeilen sind unmittelbar nach Verkündung des erneuten Lockdowns ab dem 16. Dezember 2020 entstanden, der zum Erscheinen unseres Januar-Newsletters immer noch andauern soll.

Subjektiv erscheint der Start ins neue Jahr belastender als zum letzten Jahreswechsel. Doch gibt es Grund zu Optimismus und der Erwartung, dass das beherrschende Thema nicht für das ganze Jahr ein Virus sein wird, sondern, dass wir Schritt für Schritt zu einer Normalität zurückkehren können.

Daneben gibt es aber auch Themen wie die Rückkehr zu alten Umsatzsteuersätzen ab dem 1. Januar, eine Reihe erheblicher Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum zweiten Halbjahr, die (heute noch unbekannte) Ausgestaltung staatlicher Unterstützung für durch den Lockdown betroffene Betriebe, die (heute noch unbekannten) Auswirkungen des Brexit und vielen weiteren Themen, die uns begegnen werden.

Wir freuen uns darauf, zu den Themen, die Ihnen begegnen, gemeinsam Lösungen zu finden und wollen mit Ihnen den Blick nach vorne richten.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Winterhalter

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