Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
bereits im Dezember 2023 hat das ifo Zentrum für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums eine Studie über Experteneinschätzungen zum globalen Standortwettbewerb vorgelegt. Dabei fällt die Beurteilung der Attraktivität des Standorts Deutschland eher negativ aus. Die überwiegende Mehrheit der befragten Experten sieht eine Verschlechterung der Bedingungen des Standorts Deutschland in den letzten zehn Jahren. Als Ursache dafür werden vor allen anderen Faktoren Regulierungen und bürokratische Hindernisse genannt. Auch die Einschätzung des Standorts Deutschland für die kommenden zehn Jahre fällt pessimistisch aus. Als Hauptrisiken werden hier der Fachkräftemangel sowie bürokratische Hindernisse gesehen.
Unter Hinweis auf eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, berichtete die Börsen-Zeitung im Mai 2024, dass Bürokratie und Regulierung das Wachstum in Deutschland ersticken und den Standort Deutschland unattraktiv machen. Die Studie des ZEW für die Stiftung Familienunternehmen ermittelte in einem Ländervergleich unter 21 Staaten (16 EU-Staaten, USA, Kanada, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Japan) einen Länderindex Familienunternehmen zu den jeweiligen Standortbedingungen. Dabei landet der Standort Deutschland auf Platz 18, gefolgt nur von Ungarn, Spanien und Italien. Dabei schneidet Deutschland im Bereich „Regulierung“ im internationalen Bereich besonders schlecht ab und zählt zu den drei am stärksten regulierten unter den in der Studie untersuchten Ländern.
Mit dem Ziel, dieser Entwicklung entgegenzutreten, hat der Bundestag am 26.09.2024 das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz enthält in steuerlicher Hinsicht insbesondere die umstrittene Verkürzung der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist auf acht Jahre sowie die Erhöhung der Schwellenwerte für Umsatzsteuererklärungspflichten.
Gleichzeitig sind zuletzt zahlreiche Regulierungen aufgrund der Umsetzung von EU-Richtlinien hinzugekommen. Genannt seien hier das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Erweiterung der Berichtspflichten im Rahmen der CSR-Richtlinie, wobei CSR für Corporate Sustainability Reporting steht. Die Bundesregierung war bereits bis zum 6. Juli 2024 zur Umsetzung der CSR-Richtlinie in nationales Recht verpflichtet, ist dieser Verpflichtung bislang aber nicht nachgekommen. In einem Informationspapier zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) weist das Bundesjustizministerium (BMJ) darauf hin, dass der durch die CSRD-Umsetzung entstehende Erfüllungsaufwand hoch ist. Diese hohen Bürokratiekosten werden laut BMJ durch das EU-Recht vorgegeben und lassen sich bei der Umsetzung der Richtlinie nicht vermeiden.
Tatsächlich resultiert ein ganz erheblicher Anteil an den bestehenden Regulierungen am Standort Deutschland aus der Umsetzung von EU-Richtlinien. Umso bemerkenswerter ist es, dass in dem genannten Ländervergleich der Studie des ZEW auch im Bereich „Regulierung“ 13 der 16 untersuchten EU-Staaten im Ranking vor Deutschland landen.
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Mit freundlichen Grüßen
Günter Mederer
Rechtsanwalt
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