Monatsinformation / Januar 2025

Liebe Mandanten und Geschäftsfreunde,
 
wir wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute – bleiben Sie vor allem gesund!

Bei den Nachrichten, die uns derzeit erreichen, kann einem der Mund offen stehen bleiben, jedoch darf Sprachlosigkeit nicht die Folge sein. Zumindest am 23. Februar sollte die Stimme hörbar bzw. zählbar sein.

Es bleibt dann zu hoffen, dass demokratische Kräfte nicht auf die folgenden Wahlen und ihre Chancen schielen, sondern Verantwortung übernehmen.

Versprechen werden nicht reichen, es müssen Maßnahmen folgen, die wirklich etwas bewirken. Nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich.

Nicht nur der Mittelstand, auch das Handwerk und Freiberufler – jeder Akteur, ob gewinn-orientiert oder auch gemeinnützig – ist mit Regularien beschäftigt, die die viel besprochene Produktivität nicht eben befördern.

Eine Reduzierung der Aufbewahrungspflicht von zehn auf acht Jahre, wie sie vom Gesetzgeber kürzlich beschlossen wurde, ist am Ende ein wohl kaum messbarer Beitrag zum Bürokratieabbau. Die permanent steigenden Anforderungen der Finanzverwaltung an Unternehmen, die international tätig sind, führen mindestens zur Kompensation dieser Erleichterung. Die Messbarkeit der Kostensenkungsbeiträge ist an dieser Stelle noch eine andere Frage.

Dabei treffen die Anforderungen der Finanzverwaltung an Unternehmen nicht nur die großen Spieler, sondern oft in gleichem Maß auch Mittelständler, die jedoch mit ungleich größeren relativen Kostenbelastungen konfrontiert sind.  

Neben anderen Faktoren leisten wir uns die Bürde von Aufwendungen sowohl auf Seiten der Wirtschaft als auch auf Seiten der öffentlichen Verwaltung, die die Regularien überwachen muss, die die Produktivität unserer Volkswirtschaft hemmt und die internationale Wettbewerber nicht bezahlen müssen.

Gleichzeitig stehen wir vor der Frage der Zukunftssicherheit nicht nur unserer Volkswirtschaft, sondern der unseres Planeten für die menschliche Bevölkerung. Ich glaube hier der Wissenschaft und nicht den Vorhersagen populistischer Meinungen, welcher geografischen Provenienz sie auch sein mögen.

 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ralph Winterhalter
Steuerberater

Inhalt:

  • Bürgerliche Kleidung einer Influencerin – Keine Betriebsausgaben
  • Vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der Mietwohnung gezahlte Abfindung ist keine
    steuerbare Leistung
  • Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei
  • Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
  • Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
  • Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
  • Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
  • Steuerfortentwicklungsgesetz
  • Termine Steuern / Sozialversicherung Januar / Februar 2025

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