Ladestrompauschalen

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten einen Auslagenersatz für das Aufladen von betrieblichen Elektro- oder Hybridfahrzeugen an einer häuslichen Ladevorrichtung des Arbeitnehmers erstatten, müssen ab dem 01.01.2026 erhebliche Änderungen beachten.

Bislang konnte in diesen Fällen eine Pauschale lohnsteuerfrei erstattet werden. Abhängig davon, ob auch eine betriebliche Lademöglichkeit besteht, können für Elektrofahrzeuge 30,00 EUR je Monat bzw., wenn keine betriebliche Lademöglichkeit besteht, 70,00 EUR je Monat steuerfrei erstattet werden. Im Fall von Hybridfahrzeugen halbieren sich die Pauschalen.

Gemäß dem BMF-Schreiben vom 11.11.2025 wird die Möglichkeit der Erstattung von Auslagenersatz entsprechend dieser Pauschalen ab dem 01.01.2026 entfallen. Ein BMF-Schreiben vom 11.11.2025 gibt vor, dass die Erstattung entsprechend den tatsächlich verbrauchten Kilowattstunden zu erfolgen hat. Dieser Verbrauch ist entweder anhand eines Zählers an der Ladevorrichtung oder eines fahrzeuginternen Zählers zu ermitteln und nachzuweisen.

Die Bepreisung soll in der Regel mit dem individuellen Strompreis des Arbeitnehmers erfolgen. Alternativ kann der Ansatz einer Strompreispauschale unter Zugrundelegung des vom Statistischen Bundesamt halbjährlich veröffentlichten Gesamtstrompreises für private Haushalte erfolgen.

Durch den Wegfall der pauschalen Erstattung wird der steuerfreie Auslagenersatz für das Aufladen betrieblicher Fahrzeuge an der häuslichen Ladevorrichtung des Arbeitnehmers also zumindest deutlich komplizierter oder gar unmöglich, wenn die verbrauchte Strommenge nicht nachgewiesen wird.

Nachdem dies bereits ab dem 01.01.2026 gelten wird, bleibt nicht viel Zeit, um betroffene Arbeitnehmer zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu treffen, um die verbrauchte Strommenge nachweisen können.

Für alle Fragen zu dieser Thematik stehen wir wie gewohnt zu Ihrer Verfügung. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung telefonisch unter 0911 / 95 99 8 -0 oder per E-Mail an nue@schaffer-partner.de.

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